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Verfasst am: 26.01.06, 16:02 Titel: Geschäftsführer ohne Gehalt bei der Arbeitslosgeld möglich?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte eine kleine Firma gründen, um Exportgeschäfte der Ware aus Deutschland
nach ehemaligen UdSSR-Republiken zu realisieren.
Firma wird als rechtlichen Form Ltd. in England gegründet werden. Diese Firma
ist aber in England nicht aktiv, d.h. ich werde in England die Steuererklärung
mit 0 EUR abgeben. Bzw. einen Fachmann kann für 100 EUR/Jahr die 0 EUR-Erklärung
zu entsprechenden Terminen abgeben. Diese Firma wird in Deutschland eine
Niederlassung besitzen und nur in Deutschland aktiv. Die Steuern werde ich real
nur in Deutschland bezahlen.
Ich kann nicht der Geschäftsführer sein, da ich eine russische Staatsgehörigkeit
habe mit Aufenthaltserlaubnis für Deutschland mit der Vermerk: Beschäftigung nur als
Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität.
Ich kann lediglich einer der Besitzer dieser Firma sein.
Ich habe einen Kandidat auf die Stelle des Geschäftsführers.
Das ist der Mann mit der deutschen Staatsgehörigkeit, der zur Zeit arbeitslos ist.
Er bekommt jetzt das Arbeitslosgeld. Er ist bereit in der Anfangsstadien
der Firma einigen Monaten völlig kostenlos arbeiten, wenn Arbeitsamt ihm
weiter Arbeitslosgeld bezahlen wird. Sein Anspruch auf Arbeitslosengeld will
er verständlicherweise durch diese Beschäftigung nicht gefärden bzw. verlieren.
Falls Firma kräftig auf der Beinen stehen wird, selbstverständlich
möchte er dann einen Gehalt kriegen und aus Arbeitslosigkeit austreten.
1 Frage: Wenn ich dieser Mann als Geschäftsführer ohne Gehalt zuerst einstelle, wird
er weiter die Arbeitslosengeld bekommen? Soll er in die Arbeitsamt mitteilen,
dass er als Geschäftsführer ohne Gehalt arbeitet?
2. Frage: Ich bin bereit auch ab Anfang Ihm einer geringeren Gehalt bezahlen.
Wie viel EUR/Monat kann er kriegen, um die Arbeitslosengeld weiter zu bekommen?
Der Arbeitslose muss die Tätigkeit dem Arbeitsamt melden. Dort ist man meist bereit, für einen Zeitraum von 4 Wochen einer unbezahlten Tätigkeit (Praktikum) zuzustimmen.
Mehr ist aber nicht drin. Ansonsten riskiert der Arbeitslose den Verlust seiner Leistungen, da er ja dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht.
es gibt die Möglichkeit, eine Nebentätigkeit mit einer Wochenarbeitszeit unter 15 Stunden für max. 165,00 Euro monatlich zu bestreiten, die bei der Agentur für Arbeit angemeldet sein muss. Der Arbeitnehmer muss in diesem Fall bis zum 10.des Folgemonats ein bei der Agentur für Arbeit erhältliches Formular ausgefüllt und vom Arbeitgeber unterzeichnet abgeben. _________________ LG
Micha
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