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Haftpflicht zahlt nicht

 
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Burner@Cux
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Anmeldungsdatum: 06.01.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.02.06, 13:34    Titel: Haftpflicht zahlt nicht Antworten mit Zitat

Hallo ! ! !

Ich wurde vor einiger Zeit mit drei anderen Personen wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt und es kam auch zur Verhandlung. Am Ende der Verhandlung wurde das Verfahren gegen mich dann eingestellt und die anderen drei haben Jugendstrafen bekommen.
Soweit so gut. Jetzt habe ich meine Anwaltskosten bei meiner Haftpflicht eingereicht, wodrauf die mir antwortete , dass der Versicherungsschutz nicht möglich ist.

Ich zitiere mal das Schreiben:

In Strafsachen ist Versicherungsschutz nur dann möglich, wenn die Tat auch fahrlässig begangen werden kann (vgl. § 4 Abs. 3 a ARB 75).

In dieser Angelegenheit geht es um den Vorwurf einer gemeinschaftlichen gefährlichen Köreperverletzung.

Dieser Tatbestand kann nach der gesetzlichen Regelung nur vorsätzlich verwirklicht werden.

Es ist dabei unerheblich, ob der Betroffene die Tat wirklich begangen hat und wie das Verfahren ausgeht.

Eine Kostenübernahme ist daher nicht möglich.

Zitatende

Ist das so richtig was die Versicherung mir da geschrieben hat?
Zum einen habe ich mit de Tat nichts zu tun gehabt und zum anderen war sie auch nicht vorsätzlich, sonder fahrlässig.


Für antworten danke ich schon mal!
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 10.02.06, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

sicher das sie von der haftpflicht, und nicht von der rechtschutzversicherung sprechen?
_________________
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Hamb1983
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Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 10.02.06, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke auch, dass hier die RS gemeint ist.

Evtl. meinte er aber auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche bei der PHV. Glaube ich aber kaum.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 10.02.06, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
vgl. § 4 Abs. 3 a ARB 75


na, da haben wir es doch, es geht um die RSV und nicht um die haftpflicht.

es ist grundsätzlich richtig:
die RSV zahlt nicht für fälle, die nur vorsätzlich begangen werden können.

ob nun "gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung" ausschließlich vorsätzlich durchgeführt werden kann, weiß ich nicht...

nachdem drei der beteiligten jugendstrafen bekommen haben, geh ich aber mal davon aus, das das ganze nicht "fahrlässig" passierte...

inwiefern hat man sie denn dann mit angezeigt, wenn sie mit der sache nicht zu tun haben?
_________________
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 10.02.06, 14:27    Titel: Re: Haftpflicht zahlt nicht Antworten mit Zitat

Burner@Cux hat folgendes geschrieben::
vgl. § 4 Abs. 3 a ARB 75


Eindeutig Rechtsschutz. Das Ablehnungsschreiben erscheint mir plausibel.

Zitat:
Zum einen habe ich mit de Tat nichts zu tun gehabt und zum anderen war sie auch nicht vorsätzlich, sonder fahrlässig.


Ich verstehe nicht, wie man gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung fahrlässig begehen kann...? Ich gehe jetzt mal davon aus, dass dieses Juristendeutsch heißen soll, dass mehrere Typen einen anderen (oder mehrere andere) zusammen vertrümmt haben. Das ist ganz klar Vorsatz.

EDIT: talla war schneller Sehr glücklich
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 10.02.06, 15:17    Titel: § 224 StGB Antworten mit Zitat

Burner@Cux hat folgendes geschrieben::

Zum einen habe ich mit de Tat nichts zu tun gehabt und zum anderen war sie auch nicht vorsätzlich, sonder fahrlässig.!

Eine fahrlässige Körperverletzung ist möglich, § 229 StGB.

Eine solche wurde aber hier nicht angeklagt. Vielmehr wurde die gefährliche Körperverletzung angeklagt, § 224 StGB. Diese kann nur vorsätzlich begangen werden. Die Versicherung hat also Recht.
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Burner@Cux
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Anmeldungsdatum: 06.01.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

Erstma möchte ich mich entschuldigen, dass ich hier die Haftpflicht mit der Rechtsschutz verwechselt habe.

Also das lief so ab, dass ich mit drei flüchtig Bekannten nachts aus der Disco zusammen nach Hause gelaufen. Die drei sind dann in eine Schlägerei verwickelt worden, wo ich mich rausgehalten habe. da ich mit denen unterwegs war wurde ich auch mit angeklagt. Während der Verhandlung hat sich das dann auch bestätigt und das Verfahren wurde dann eingestellt.

Selbst wenn ich jetzt in der Sache verwickelt gewesen wäre, wäre das doch nicht vorsätzlich oder?

Meiner Meinung nach ist es ziemlich unfair, dass man slebst wenn man sich aus solchen Sachen raushält trotzdem mit reingezogen wird.
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