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Juristischer Rat - Rechte eines Bürgen

 
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Vincent_V
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.02.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 08.02.06, 21:13    Titel: Juristischer Rat - Rechte eines Bürgen Antworten mit Zitat

Hallo Community,

Ich habe folgendes Problem:

Sachlage:

Vor ca. 3 Jahren hab ich mir eine Eigentumswohung gekauft, und brauchte für den Kredit bei der Bank einen Bürgen.
Ich habe jemanden gefunden (Familienangehörigen) und es lief auch alles wunderbar - bis jetzt.

Mein Bürge terrorisiert mich hier die ganze Zeit und will das ich dies und jenes mache und möglichst immer nach seiner Pfeiffe tanze - aus irgendwelchen Gründen scheint er einem Kotrollwahn verfallen zu sein.

Ums Kurz zu machen: Der Bürge drohte damit (bzw hats mittlerweile angekündigt , Telefonisch) die Eigentumswohung, für dich ICH als Kreditnehmer und Käufer eingetragen bin und er ledigl. Bürge, zu verkaufen.

Meine Frage ist: Hat er das Recht dazu? Kann der Bürge einfach so das Objekt verkaufen?!

Für Kompetente Antworten wäre ich euch SEHR dankbar.

gruss (ein verzweifelter) Vincent_V Winken
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Die grösste Sicherheitslücke sitzt meist ~60cm vor dem Bildschirm.
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 08.02.06, 21:16    Titel: Re: Juristischer Rat - Rechte eines Bürgen Antworten mit Zitat

Vincent_V hat folgendes geschrieben::
Meine Frage ist: Hat er das Recht dazu? Kann der Bürge einfach so das Objekt verkaufen?!

Nein, ein Bürge hat eigentlich keine Rechte, sondern nur Pflichten. "Bürge" ist eigentlich der undankbarste Job überhaupt.
Solange Sie Ihren grundpfandrechtlichen Kredit vereinbarungsgemäß bedienen, haben weder Sie noch die Bank etwas mit dem Bürgen zu tun.
Sofern Sie irgendwann nicht mehr zahlen können sollten oder wollten, darf der Bürge an Ihrer Stelle zahlen - sonst nichts.
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Vincent_V
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.02.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 08.02.06, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

danke @ nebelhoernchen für die antwort.

Also um das noch einmal klarzustellen. (Ich sitz hier quasi auf heissen Kohlen, und bin ziemlich aufgeregt.)

Ein Bürge darf das Objekt definitiv nicht verkaufen. (Ich nehme also an das sind leere Drohungen).

Was mich nämlich so stutzig macht ist dass er meinte er hätte sich mich Anwälten und Bankangestellten beraten.

Er ist aber im Kreditvertrag definitv nur Bürge. Kreditnehmer bin ich.

Als versucht er mich quasi nur zu "bluffen" !?

vielen Dank und Grüsse
Vince

-edit:- Momentan ist es so das der Bürge für mich die Raten bezahlt, (temporär begrenzt)
da ich erst wieder in 1-2 Monaten arbeiten kann.
^^ ist vielleicht wichtig.
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 10.02.06, 02:25    Titel: Antworten mit Zitat

Vincent_V hat folgendes geschrieben::


-edit:- Momentan ist es so das der Bürge für mich die Raten bezahlt, (temporär begrenzt)
da ich erst wieder in 1-2 Monaten arbeiten kann.
^^ ist vielleicht wichtig.


Ja.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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honsi2004
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.08.2005
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 10.02.06, 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

Selbst wenn der Bürge die Raten bezahlt darf er die Wohnung nicht verkaufen! Er könnte die Ratenzahlung einstellen und dann wird die Bank erstmal an dich herantreten.
Wenn ganz sicher ist dass du selber die Raten in 1-2 Monaten wieder zahlen kannst, dann lohnt eventuell ein Gespräch mit der Bank dass du vielleicht zwei Raten auslassen darfst? (die werden dann an die Laufzeit drangehängt)
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 10.02.06, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

honsi2004 hat folgendes geschrieben::
Selbst wenn der Bürge die Raten bezahlt darf er die Wohnung nicht verkaufen! Er könnte die Ratenzahlung einstellen und dann wird die Bank erstmal an dich herantreten.


Wenn der Bürge gezahlt hat, sind die beglichenen Forderungen auf ihn übergegangen.
Im Minimum kann er nun gerichtlich vorgehen. Was für Rechte er genau hat, bestimmt sich noch immer- über das Gesetz hinaus - nach dem Vertrag, der der Bürgschaft zu Grunde liegt.
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Vincent_V
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Anmeldungsdatum: 08.02.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 10.02.06, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

oke leute Winken danke für die antworten Winken

ich denke ich werde einfach mal mti dem bürgen reden, und wenn das nix nützt nen anwalt konsultieren Winken

thx Winken
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 10.02.06, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Vincent_V hat folgendes geschrieben::
ich denke ich werde einfach mal mti dem bürgen reden, und wenn das nix nützt nen anwalt konsultieren Winken

Vorsicht, voraussichtlich hoher Streitwert!
Besser erstmal ganz entspannt abwarten, ob der Bürge tasächlich etwas in der angedrohten Art gegen Sie unternimmt (kann er ja eigentlich nicht).
Sonst haben wir hier gleich den nächsten Thread im Unterforum Anwaltsrecht, nach dem Motto "Darf ein Rechtsanwalt 2.500,- Euro für einen einzigen Brief berechnen?" oder sowas ...
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Vincent_V
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Anmeldungsdatum: 08.02.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 00:27    Titel: Antworten mit Zitat

@ nebelhoernchen Winken ja, danke , ich werde auf jeden fall nix übereilen Winken so locker habe ich das Geld auch nicht sitzen Winken Aber danke für die Vorwarnung.

Grosses Lob an "Sie" (auch wenn das sietzen im Forum etwas ungewohnt für mich ist) Winken super community hier und Sie sind ein toller User!

gruss und Dank
Vincent_V
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