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Verfasst am: 08.02.06, 22:11 Titel: Wechsel von der PKV in die GKV
Guten Abend allerseits,
ich habe eine hoffentlich recht einfache Frage:
Kann ein privat versicherter Selbständiger mit einem Einkommen unterhalb 1/7 der sogenannten Bezugsgröße aus der PKV in die GKV zurückwechseln?
Wie sieht es dann mit einem Wechsel in die Familienversicherung des gesetzlich versicherten Ehepartners aus?
ich melde mich dann mal in eigener Sache, dafür mit einer neuen Frage
Also: die Antwort auf die erste Frage ist "im Prinzip ja", in der Konstellation des Wechsels in die Familienversicherung des gesetzlich versicherten Ehepartners, wenn die o.g. Voraussetzungen zutreffen (Einkommen < 1/7, nicht hauptberuflich).
Damit ergibt sich die neue Frage: wie sieht es mit der Kündigung der PKV aus? Zu welchen Terminen bzw. Fristen geht das (ggf. rückwirkend?)? Aufnahmetag in die GKV?
Die meisten AGB's sind für Normalverbraucher etwas schwer lesbar geschrieben, z.B. habe ich so etwas gefunden:
Zitat:
Der Versicherungsvertrag kann vom Versicherungsnehmer jeweils zum Ende des laufenden Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Sind Ratenzahlungen vereinbart, kann der Vertrag auch innerhalb des Versicherungsjahres gekündigt werden, frühestens jedoch zum Schluss des ersten Versicherungsjahres.
Heißt das im Fall einer PKV mit monatlicher Zahlung, daß der zweite Satz zur Anwendung kommt?
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 09.02.06, 18:29 Titel:
Hi,
sorry, aber ich sage 'Im Prinzip Nein'.
Grund: beim Übertritt in die PKV ist die GKV des Selbständigen gekündigt worden.
Eine Rückkehr ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (z.B. Altersgrenze 55 Jahre usw...)
Wenn der Selbständige die PKV fristgerecht kündigt, steht er gänzlich ohne Versicherungsschutz da, da die GKV ihn nicht aufnehmen muß und es wahrscheinlich auch nicht tun wird.
Grund: es fehlt die sog. Versicherungsberechtigung sofern die Selbständigkeit länger als 3 Monate bestanden hat, wovon ich jetzt mal ausgehe.
Ein Mini-Job in der Gleitzone(401-800.-€) oder entsprechende soz.vers.pfl. Beschäftigung darüber bis max. zur BBG so ca. 3.900.- € monatliches Brutto) führt wieder zu einer Pflichtmitgliedschaft in der GKV. Sollte dort Arbeitslosigkeit eintreten, besteht die Möglichkeit der Familienversicherung über die GKV-versicherte Ehefrau. Hoffe, das war so weit richtig.
Die Kündigung einer PKV ist regulär zunächst zum Ende der vereinbarten Mindestvertragsdauer möglich (von Gesellschaft abhängig, nachlesen).
Wenn das Zitat aus den betreffenden Vers.Bedingungen stammt, dann wäre eine Kündigungsmöglichkeit auch im laufenden Vers.Jahr gegeben, sofern die Bedingungen hier vollständig zitiert wurden(wovon ich jetzt nicht ausgehe). Der Eintritt der Versicherungspflicht in der GKV führt zu einem Sonderkündigungsrecht der PKV. Siehe oben.
Hoffe das war halbwegs verständlich und hilft ein bißchen weiter... _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
also.... es geht doch. Es stimmt, daß beim Übertritt (vor mehreren Jahren) in die PKV die GKV gekündigt worden ist, aber....
bei der vorliegenden Konstellation
- nicht hauptberuflich selbständig tätig UND
- Einkünfte kleiner 1/7 der Bezugsgröße
ist der Eintritt in die Familienversicherung des nach wie vor gesetzlich versicherten Ehegatten möglich. Ob es relevant ist, daß die Einkünfte NIE höher waren, weiß ich nicht.
Das bedeutet, wenn (was im vorliegenden Fall nicht zu erwarten ist) die Einkünfte später (in den Folgejahren nach Eintritt in die GKV) doch höher als 1/7 der Bezugsgröße liegen sollten, kann man trotzdem freiwillig in der GKV bleiben, muß dann aber selbst Beiträge bezahlen - diese allerdings sind eher niedriger als in der PKV.
Was die Kündigung der PKV betrifft: durch Eintritt in die GKV ergibt sich in der Tat das Sonderkündigungsrecht aus §178 Versicherungsvertragsgesetz.
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