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Verfasst am: 07.11.04, 23:03 Titel: Kosten für Vermessungsamt - wer muss zahlen?
Wir haben ein Doppelhaus über einen Bauträger gekauft.
Jetzt haben wir im nachhinein überraschenderweise eine Rechnung direkt vom Vermessungsamt erhalten für die Vermessung des Grundstückes.
Da wir die Vermessung nie beauftragt haben fragen wir uns ob der Bauträger diese nicht zahlen müsste?.
In der Leistungsbeschreibung steht nichts Konkretes hierzu. Es heisst Erstellung des Bauantrages einschliesslich der erforderlichen Baueingabe- und Entwässerungsplanung ist im Preis enthalten - nicht enthalten sind Kosten für Hausanschllüsse.
Die Vermessung eines Baugrundstücks kann auch amtlich veranlasst worden sein.
Zahlen muss dies immer der Grundstückseigentümer.
Allerdings sollte es sich um einen amtlichen Bescheid mit entsprechender Rechtsbehelfsbelehrung handeln.
Also im normalfall muss der Erwerber die Kosten übernehmen. Ich arbeite selber bei einem Bauträger und wir haben in unseren Vertragen extra aufgeführt das die Gebäudeeinmessungskosten vom Käufer zu bezahlen sind.
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