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Ich habe heute einen Brief von der Stadt Osnabrück bekommen das hier am Ende der
Straße ein Fußweg ausgebaut wird. Weiter steht in dem Brief das die Stadt voraussichtlich von der rechtlich zulässigen Möglichkeit gebrauch machen wird zum Zeitpunkt des Baubeginns Vorausleistungen (= Anzahlungen) in Höhe der zu erwartenden Ausbaukosten zu erheben. Da wir (3 Mietparteien) hier in diesem Haus diese Anschreiben bekommen haben erübrigt sich sicherlich die Frage ob wir im Einzugsbereich liegen.
Da ich "nur" Mieter einer Wohnung im betreffenden Haus bin und nicht Eigentümer ist meine Frage ob bei den Erschließungsbeiträgen die Mieter oder der Eigentümer zur Kasse gebeten werden. Und falls der Eigentümer den Erschließungsbeitrag zahlen muss und nicht der Mieter, kann ich dann erwarten das der Eigentümer die Kosten auf die Mieter umlegt oder direkt gefragt ist es rechtlich für den Vermieter möglich diese Kosten von den Mietern zurück zu verlangen?
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