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Haus und Banken bei Scheidung

 
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AnnaBs
Gast





BeitragVerfasst am: 08.11.04, 00:31    Titel: Haus und Banken bei Scheidung Antworten mit Zitat

Hallo,
mal angenommen ein Ehepaar baut mit Hilfe der Banken ein Haus. Beide stehen in den Kreditverträgen. Nach 20 Jahren trennt sich das Paar, reicht die Scheidung ein. Der Mann bleibt in dem Haus (noch nicht abbezahlt), seine neue Freundin zieht mit Tochter dort ein.
Das gemeinsame erwachsenen Kind wohnt nicht mehr in dem Haus.
Der Ehemann ist selbstständig (Geschäftsführer in seiner GmbH), zahlt fast keinen Unterhalt an Ehefrau (Frührentnerin).

1. Hat die Frau Chancen aus den Bankverträgen rauszukommen?

2. Könnte die Frau ihren Häuseranteil an den Sohn überschreiben?

3. Wie sähen mögliche finanziell machbare Lösungen aus, da die Frau nur eine kleine Rente bekommt, und die Hauskredite natürlich nicht tragen kann?

Ich hoffe, das jemand eine gute Idee hat, denn die Anwaltskosten übersteigen langsam die Schmerzgrenze. Das Haus sollte möglichst irgendwann an den eigenen Sohn übergehen.

Danke im Voraus

eine verzweifelte Anna
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.11.04, 08:50    Titel: Re: Haus und Banken bei Scheidung Antworten mit Zitat

Zitat:
1. Hat die Frau Chancen aus den Bankverträgen rauszukommen?


dazu sollte sie einfach mal mit der bank sprechen

Zitat:
2. Könnte die Frau ihren Häuseranteil an den Sohn überschreiben?


ja

Zitat:
3. Wie sähen mögliche finanziell machbare Lösungen aus, da die Frau nur eine kleine Rente bekommt, und die Hauskredite natürlich nicht tragen kann?


bin leider weder banker noch anlageberater und weiss nicht, was für sie "machbar" ist

Zitat:
Ich hoffe, das jemand eine gute Idee hat, denn die Anwaltskosten übersteigen langsam die Schmerzgrenze.


vielleicht liegt es daran, dass sie ihm zu viele unnötige fragen stellen?
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AnnaBs
Gast





BeitragVerfasst am: 08.11.04, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, lieber anonymer Gast,
das du auf jemanden, der schon verzweifelt genug ist, noch weiter drauftrittst.

Zu den Banken:
Sämtliche Unterlagen hat der Ehemann, die Frau kommt an diese nicht heran. Laut Ehemann reagieren die Banken auf seine Anfragen der Entlassung der Ehefrau aus den Verträgen nicht.

Überschreibung auf den Sohn:
Solange die Frau nicht aus den Bankkrediten entlassen wird, ist die Überschreibung trotzdem möglich, auch ohne Einverständnis den Ehemannes,dem die andere Haushälfte gehört?

<<Ich hoffe, das jemand eine gute Idee hat, denn die Anwaltskosten übersteigen langsam die Schmerzgrenze.
<<vielleicht liegt es daran, dass sie ihm zu viele unnötige fragen stellen?

Danke für diese tolle Meinung, ich dachte, die Anwälte sind dafür da, Fragen zu beantworten, oder sehe ich das falsch?
Ich bin keine Juristin, und habe mit Scheidungen keine Erfahrung, also muss ich doch versuchen, mit Fragen meine Lage zu sondieren.

Ich hoffe, das noch jemand ein paar vernünftige Vorschläge hat, oder mir sagen kann, wo ich diese bekommen kann.

Danke

Anna
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Odd72
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 145
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 08.11.04, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

AnnaBs hat folgendes geschrieben::
Zu den Banken:
Sämtliche Unterlagen hat der Ehemann, die Frau kommt an diese nicht heran. Laut Ehemann reagieren die Banken auf seine Anfragen der Entlassung der Ehefrau aus den Verträgen nicht.

Hallo Anna,

erkundigen Sie sich doch selbst bei der kreditgebenden Bank. Dazu brauchen Sie die Vertrags-Unterlagen nicht. Ich würde hier nicht auf die Aussage Ihres Mannes vertrauen, sondern selber tätig werden. Da Sie Mit-Darlehensnehmer sind, können Sie die entsprechenden Anfragen an die Bank auch selber stellen.
_________________
(Meine Beiträge geben nur meine persönliche Meinung bzw. Erfahrung wieder. Für die Richtigkeit übernehme ich keine Gewähr.)
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.11.04, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ich dachte, die Anwälte sind dafür da, Fragen zu beantworten, oder sehe ich das falsch?


anwälte sind keine "fragenbeantwortungmaschinen". wenn sie die beratung eines anwaltes für sich in anspruch nehmen wollen um rechtsverbindliche auskünfte einzuholen, sollten sie einen in seiner kanzlei aufsuchen
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.11.04, 17:40    Titel: Versteigerung Antworten mit Zitat

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Versteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft zu betreiben. Dann ist zwar das gemeinsame Haus weg, aber auch Ihre Schulden sind weg und es müßte - nach 20 Jahren - ordentlich was übrig bleiben.
MfG
Lucky
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