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Gutschriften unter Händlern

 
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nasty0301
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 14
Wohnort: Neuenaus

BeitragVerfasst am: 10.02.06, 13:24    Titel: Gutschriften unter Händlern Antworten mit Zitat

Hilfe - wie löse ich das?

Fall: Kaufmann A kauft bei Kaufmann B eine Jacke - B hat in seinen Zahlungs- und Lieferbedingungen stehen, dass bei Rücksendungen die Gutschrift auf dem Kundenkonto erfolgt und mit den nächsten Bestellungen verrechnet wird - Kaufmann A schickt die Jacke zurück und will sein Geld erstattet haben, da er sieht das es länger dauern kann bis er wieder dort einkauft.

Frage: Ist das rechtlich zulässig? Und wenn ja, wo ist die gesetzliche Grundlage dafür?

Vielen Dank für Eure Hilfe
_________________
Schöne Grüße
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 10.02.06, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

Da fällt mir erstmal nur § 355 HGB ein:

Zitat:
HGB § 355
(1) Steht jemand mit einem Kaufmann derart in Geschäftsverbindung, daß die aus der
Verbindung entspringenden beiderseitigen Ansprüche und Leistungen nebst Zinsen in
Rechnung gestellt und in regelmäßigen Zeitabschnitten durch Verrechnung und
Feststellung des für den einen oder anderen Teil sich ergebenden Überschusses
ausgeglichen werden (laufende Rechnung, Kontokorrent), so kann derjenige, welchem bei
dem Rechnungsabschluß ein Überschuß gebührt, von dem Tag des Abschlusses an Zinsen
von dem Überschuß verlangen, auch soweit in der Rechnung Zinsen enthalten sind.
(2) Der Rechnungsabschluß geschieht jährlich einmal, sofern nicht ein anderes
bestimmt ist.
(3) Die laufende Rechnung kann im Zweifel auch während der Dauer einer
Rechnungsperiode jederzeit mit der Wirkung gekündigt werden, daß derjenige, welchem
nach der Rechnung ein Überschuß gebührt, dessen Zahlung beanspruchen kann.
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