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Ist ein Widerspruchsverfahren rechtsgültig, wenn von seiten der Behörde auf einen eingelegten Widerspruch nicht geantwortet wird? Kann so ein Widerspruchsverfahren ohne Antwort eine Verjährung unterbrechen?
Ist ein Widerspruchsverfahren rechtsgültig, wenn von seiten der Behörde auf einen eingelegten Widerspruch nicht geantwortet wird? Kann so ein Widerspruchsverfahren ohne Antwort eine Verjährung unterbrechen?
Was für eine Verjährungsfrist soll denn da laufen? Der Beitrag war doch wohl festgesetzt und die Behörde hat ja nach der Schilderung im anderen threat auch nicht vollstreckt.
Der untätigen Behörde hätte man nur mit § 75 VwGO Beine machen können. _________________ Erich Bauer
http://www.rechtsbeistand-bauer.de/
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