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Verfasst am: 23.03.06, 15:51 Titel: Verstoß gegen das Meldegesetz - wo anzeigen?
Herr Schäfer vermietet eine Wohnung an Frau Mayer.
Frau Mayer klebt ein Namensschild an den Briefkasten und bekommt nach kurzer Zeit Post für einen Herrn Mayer. Vermieter Schäfer ist ein paar Wochen nicht erreichbar und da Frau Mayer sieht, dass die Post von einem Gericht kommt, gibt sie diese dort im Gericht ab, mit der Bemerkung, Herr Mayer wohne nicht mehr unter der angegebenen Adresse.
Wochen später wieder Post für Herrn Mayer. Vermieter Schäfer ist wieder erreichbar und so kontaktiert Frau Mayer diesen, mit der Bitte, Ihr doch eine Nachsendeadresse mitzuteilen.
Vermieter Schäfer ist nun sehr verwundert. Einen Herrn Mayer hatte er nie in seinem Haus. Das weiß er nach Durchsicht seiner Unterlagen ganz genau, das Haus ist erst 9 Jahre alt.
Frau Mayer befasst sich nun noch ein paar Wochen mit dem "Spaß", alle Briefe mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" zu versehen.
Eines Tages kommt Post von einer Bank. Drinnen scheint, so wie es sich anfühlt, eine Karte. Also ruft Frau Mayer diese Bank an und bittet sie darum, Ihr doch mal mitzuteilen, was man denn tun müsse, um eine Bankkarte von denen zu bekommen.
"Nur mit Ausweis und persönlich".
AHA?
Frau Mayer erklärt die Situation und wird gebeten, die Karte persönlich zurück zu geben. Im Nachhinein stellt sich dann raus, es ist eine Kreditkarte.
So - Vermieter Schäfer hat nun die Nase voll.
Da viel Post von Gerichten kommt, bangt Frau Mayer nun auch, dass irgendwann mal unangenehmer Besuch in Form eines Gerichtsvollziehers vor der Tür stehen könnte.
Schäfer will was unternehmen.
Ist das ein Verstoß gegen das Meldegesetz, wenn man sich irgendwo anmeldet, da aber nie gewohnt hat?
Und wo zeigt man das an
Bei der Stadt?
Oder bei der Polizei?
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 02.04.06, 02:30 Titel:
Herr Schäfer oder Frau Mayer sollten, soweit der Vorname des ominösen "Herrn Mayer" bekannt ist, sich bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt der Stadt zunächst eine Melderegisterauskunft einholen, ob sich überhaupt ein Herr Mayer unter der Adresse angemeldet hat. Sollte dies der Fall sein, so hat Herr Schäfer als Vermieter ohne weiteres die Möglichkeit, "Herrn Mayer" als "seinen" Mieter bei dem Einwohnermeldeamt abzumelden.
Herr Schäfer oder Frau Mayer sollten, soweit der Vorname des ominösen "Herrn Mayer" bekannt ist, sich bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt der Stadt zunächst eine Melderegisterauskunft einholen, ob sich überhaupt ein Herr Mayer unter der Adresse angemeldet hat. Sollte dies der Fall sein, so hat Herr Schäfer als Vermieter ohne weiteres die Möglichkeit, "Herrn Mayer" als "seinen" Mieter bei dem Einwohnermeldeamt abzumelden.
Mit freundlichen Grüßen
Metzing
Es wurde eine Anfrage gestartet - es ist und war kein Herr Mayer gemeldet.
Das Haus steht wie gesagt noch nicht so lange und vorher existierte diese Adresse gar nicht, es handelt sich um ein Neubaugebiet, wo extra neue Straßennamen geschaffen wurden.
Nun wirds aber kurios:
Anfangs ging es um einen Herrn MARTIN Mayer, mittlerweile ist noch ein SEBASTIAN Mayer hinzugegekommen (alle hier verwendeten Namen sind natürlich frei erfunden, noch nicht mal die Initialen stimmen).
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 08.04.06, 17:15 Titel:
Da offenkundig ein Verstoß gegen das Meldegesetz vorliegt, ist die zuständige Ordnungsbehörde zuständig, bei uns in Berlin beispielsweise das sogenannte "Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten". Die nächste Polizeidienststelle ist allerdings auch kein schlechter Ansprechpartner: sie wird den Vorgang aufnehmen und an die zuständige Ordnungsbehörde weiterleiten.
Anmeldungsdatum: 11.03.2006 Beiträge: 12 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 28.04.06, 22:02 Titel:
Zitat:
Sollte dies der Fall sein, so hat Herr Schäfer als Vermieter ohne weiteres die Möglichkeit, "Herrn Mayer" als "seinen" Mieter bei dem Einwohnermeldeamt abzumelden.
"Abmelden" kann der Wohnungsgeber seinen "Scheinbewohner" nicht. Er kann lediglich eine Auszugsmitteilung machen. Erst nach Ermittlungen durch die zuständige Meldebehörde und der Erkenntnis, dass der angebliche Mieter dort nicht wohnhaft ist, hat die Meldebehörde die Möglichkei, diese Person von Amtswegen abzumelden.
In einigen Bundesländer gibt es für Wohnungsgeber auch die Möglichkeit, bei der Meldebhörde eine "Hausanfrage" zu machen, um feststellen zu können, welche Personen noch in dem entsprechenden Haus gemeldet sind. In Berlin gibt es diese Möglichkeit leider noch nicht.
Dass in dem genannten Fall nun 2 "Mayer's" angeschrieben werden, könnte daran liegen, dass dieser ominöse Mayer sowohl Martin als auch Sebastian heißt, und die Absender nun auf diesem Wege versuchen, den Adressaten zu erreichen.
Ich würde an der Stelle der jetzigen Mieterin alle Briefe verschlossen (Bankgeheimnis) mit dem Vermerk "unbekannt" zurück in den gelben Postkasten werfen. Irgendwann werden die Absender darauf kommen, dass ein Herr Mayer unter dieser Anschrift nicht erreichbar ist. _________________ Alle Angaben ohne Gew e / ä hr )
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