Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 10.02.06, 13:24 Titel: Gutschriften unter Händlern
Hilfe - wie löse ich das?
Fall: Kaufmann A kauft bei Kaufmann B eine Jacke - B hat in seinen Zahlungs- und Lieferbedingungen stehen, dass bei Rücksendungen die Gutschrift auf dem Kundenkonto erfolgt und mit den nächsten Bestellungen verrechnet wird - Kaufmann A schickt die Jacke zurück und will sein Geld erstattet haben, da er sieht das es länger dauern kann bis er wieder dort einkauft.
Frage: Ist das rechtlich zulässig? Und wenn ja, wo ist die gesetzliche Grundlage dafür?
Vielen Dank für Eure Hilfe _________________ Schöne Grüße
HGB § 355
(1) Steht jemand mit einem Kaufmann derart in Geschäftsverbindung, daß die aus der
Verbindung entspringenden beiderseitigen Ansprüche und Leistungen nebst Zinsen in
Rechnung gestellt und in regelmäßigen Zeitabschnitten durch Verrechnung und
Feststellung des für den einen oder anderen Teil sich ergebenden Überschusses
ausgeglichen werden (laufende Rechnung, Kontokorrent), so kann derjenige, welchem bei
dem Rechnungsabschluß ein Überschuß gebührt, von dem Tag des Abschlusses an Zinsen
von dem Überschuß verlangen, auch soweit in der Rechnung Zinsen enthalten sind.
(2) Der Rechnungsabschluß geschieht jährlich einmal, sofern nicht ein anderes
bestimmt ist.
(3) Die laufende Rechnung kann im Zweifel auch während der Dauer einer
Rechnungsperiode jederzeit mit der Wirkung gekündigt werden, daß derjenige, welchem
nach der Rechnung ein Überschuß gebührt, dessen Zahlung beanspruchen kann.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.