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Noch-Student will zurück in GKV. Wie?

 
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garth
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.02.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.02.06, 19:56    Titel: Noch-Student will zurück in GKV. Wie? Antworten mit Zitat

Hallo,

erstmal ein paar Infos über mich. Bin 27 Jahre, im 17. Semester an der Uni Bonn (ordentlich) eingeschrieben (Studienfach Informatik) und bin seit 01/05 nicht versichert. War davor seit eine Ewigkeit bei der AOK Rheinland versichert.

Wie kam es dazu, dass ich nicht mehr versichert bin?

Also, alles fing mit verlorenen Formularen an. Dazu kam Krankheit und Pflegebedürftigkeit meiner Mutter und dann auch noch die Diplomarbeit. Ich hatte schlichtweg keine Zeit für irgendwas anderes.

Naja, irgendwann mal im Januar '05 bekamm ich dann den Kündigungsschreiben von der AOK Rheinland. Viele erfolglose Telefonate später gab ich auf und konzentrierte mich weiter auf andere wichtige Sachen.

Jetzt geht's meiner Mutter sehr viel besser, habe eine unbefristete Arbeitsstelle und meine Diplomarbeit ist auch fertig und schon abgegeben.

Ich bin also nur noch dieses Semester und ggf. nächstes Semester an der Uni Bonn eingeschrieben.

Meine bescheidene Frage: Wie komme ich denn zurück in die AOK Rheinland? Oder eine andere GKV?
Wann wird man denn gesetzlich versicherungspflichtig?

Ich hoffe jemand kann mir da weiter helfen. Ich wäre auch für andere Lösungen sehr dankbar.


Besten Dank,

Garth.
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Eifeler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 10.02.06, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Da Sie eine Arbeitsstelle haben gehe ich davon aus, dass Sie sozialversicherungspflichtig und damit automatisch auch wieder in der GKV versichert sind. Wird ja auch irgendwann mal Zeit dass was in die Kassen kommt. Winken
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Viele Grüße Eifeler
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garth
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.02.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.02.06, 23:01    Titel: Als Student zurück in GKV? Antworten mit Zitat

Hallo,


erstmal danke für die schnelle Antwort. Aber etwas verstehe ich nicht so recht.
Ich bin ja noch Student und mir werden nur RV-Beiträge abgezogen. Habe gerade nochmal auf meiner Lohnabrechnung geschaut. Ansonsten wird gar nichts abgezogen. Habe zwar einen 20 St. Vertrag, arbeite aber öfters mehr als diese 20 St. Verdienst ist mehr als 400€.

Wenn ich jetzt schon in der GKV bin, wie/wo kann ich das erfahren?

Nochmals vielen Dank für die Hilfe.

Garth.
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 09:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Die Auskunft von Eifeler stimmt leider nicht.

Ordentlich Studierende sind von der Krankenversicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie in de Arbeitsförderung befreit, d.h. Sie sind auf Grund dieser Beschäftigung nicht krankenversichert.

Eine Möglichkeit, für Sie wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen, ist eine Beschäftigung als normaler Arbeitnehmer. Dafür müssen Sie in mehr als 78 Wochen mehr als 20 Stunden arbeiten, wobei Zeiten in den Abend- und Nachtstunden sowie am Wochenende unberücksichtigt bleiben.

Durch die Exmatrikulation entfällt Ihr Status als Student und bei einer Beschäftigung von mehr als 400 € / Monat besteht Versicherungspflicht und somit eine Mitgliedschaft.

In der Krankenversicherung der Studenten sind Sie nicht krankenversicherungspflichtig, da Sie bereits das 14. Fachsemester überschritten haben.
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garth
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.02.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12.02.06, 01:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielen Dank Eifeler & Stefanie145 für die Antworten. Einige Fragen bleiben für mich leider noch offen.

Also, am Ende des Studium/Exmatrikulation sowie ein Beschäftigung mit mehr als 400€/Mtl. sind Vorrausetzung für die Mitgliedschaft in einer GKV in diesem meinen Fall. Habe ich das so richtig verstanden?

Wie geht man dann vor? Muss man sich denn z.B. bei der AOK melden? Macht das der Arbeitgeber oder muss er sogar das? Was wenn er dies verweigert?

Sorry für die vielen Fragen, wäre aber sehr Dankbar für ein paar Antworten.

Beste Grüsse,

Garth.
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 12.02.06, 08:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie nicht mehr immatrikuliert sind, sollte dieser von alleine darauf kommen, dass Sie dann in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig sind. Er sollte Sie dann nach einer Mitgliedsbescheinigung ihrer Krankenkasse bitten, damit er sie dort anmelden kann.
Sollten zu dem Zeitpunkt zwischen dem Ende Ihrer Mitgliedschaft bei der AOK und dem Ende Ihres Studiums mehr als 18 Monate liegen, können Sie sich dann eine neue Krankenkasse aussuchen. Dort sollten Sie dann eine Beitrittserklärung einreichen, damit Sie eine Mitgliedsbescheinigung erhalten.
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Eifeler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 12.02.06, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Stefanie145 hat folgendes geschrieben::
Die Auskunft von Eifeler stimmt leider nicht.


Die Auskunft von Eifeler stimmt sehr wohl, da zu diesem Zeitpunkt noch keine Angaben zu einer eventuellen Sozialversicherungsfreiheit gemacht wurden.
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Stefanie145
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 12.02.06, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Eifeler hat folgendes geschrieben::
Stefanie145 hat folgendes geschrieben::
Die Auskunft von Eifeler stimmt leider nicht.


Die Auskunft von Eifeler stimmt sehr wohl, da zu diesem Zeitpunkt noch keine Angaben zu einer eventuellen Sozialversicherungsfreiheit gemacht wurden.
Er schreib doch bereits im ersten Post, dass er ordentlich Studierender ist und alle ordentlich Studierenden sind in der GKV versicherungsfrei. Winken
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 12.02.06, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wäre nicht eine zweite möglichkeit sich für einen anderen Studiengang einzuschreiben? Dann wäre er in diesem Studiengang nicht über dem 14. Fachsemester und damit müsste er sich dann zwangsweise versichern...
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garth
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.02.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12.02.06, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen vielen Dank an alle. Ihr habt mir sehr gut weiter geholfen.

Ich werde dann folgendes tun: Da dieses Semester wohl der letzte ist, werde ich dann bis Ende 04/06 einfach abwarten.

Zitat:
Sollten zu dem Zeitpunkt zwischen dem Ende Ihrer Mitgliedschaft bei der AOK und dem Ende Ihres Studiums mehr als 18 Monate liegen, können Sie sich dann eine neue Krankenkasse aussuchen. Dort sollten Sie dann eine Beitrittserklärung einreichen, damit Sie eine Mitgliedsbescheinigung erhalten.


Es werden ja nicht 18 Monate vergangen sein Ende April. Erstmal den Arbeitgeber informieren ist klar. Was ist dann aber mit der AOK? Sollte ich mich vorstellen und eine Beitrittserklärung einreichen? Oder meldet mich der Arbeitgeber bei denen?
Wis sieht denn eine Beitrittserklärung denn aus?


Zitat:
Wäre nicht eine zweite möglichkeit sich für einen anderen Studiengang einzuschreiben? Dann wäre er in diesem Studiengang nicht über dem 14. Fachsemester und damit müsste er sich dann zwangsweise versichern...


Der Vorschlag sich in einen neuen Studiengang einzuschreiben ist wohl auch nicht schlecht, aber geht das denn? Ich bin ja schon 27. Übrigens kostet doch der zweite Studiengang mittlerweile 650€/Semester.



Nochmals, vielen Dank für Eure Hilfe.


Beste Grüsse,

Garth.
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 13.02.06, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

garth hat folgendes geschrieben::
Es werden ja nicht 18 Monate vergangen sein Ende April. Erstmal den Arbeitgeber informieren ist klar. Was ist dann aber mit der AOK? Sollte ich mich vorstellen und eine Beitrittserklärung einreichen? Oder meldet mich der Arbeitgeber bei denen?
Wis sieht denn eine Beitrittserklärung denn aus?
Der Arbeitgeber sollte Sie bei der AOK dann ummelden, d.h. dass der Arbeitgeber teilt der AOK dann mit, dass Sie ab sofort wieder versicherungspflichtig sind.
Grundsätzlich wäre es jedoch nicht schlecht, sich vorher kurz mit der AOK kurzzuschließen, auch damit Sie Ihre neue Krankenversicherungskarte erhalten.
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garth
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.02.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 14.02.06, 00:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, alles klar. Das mache dann in den nächsten Tagen. Werde dann berichten, wie sich alles so entwickeln wird.

Vielen Dank Stefanie145.


Beste Grüsse,

Garth.
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