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Verfasst am: 11.02.06, 13:19 Titel: Wasserschaden und Folgen- sehr lang
Hallo zusammen,
wir hatten mitte November einen Wasserschaden in unserem Miethaus der durch ein defektes Abwasserrohr im Bad zustande kam.
Bemerkbar machte sich das ganze, weil es Keller tropfte. Das Bad befindete sich im IOG. Durch den Versorgungsschacht ist das Wasser dann in den Keller gelangt.
Im ganzen IOG hat sich nun das Wasser unter dem Estrich gesammelt und dadurch haben nun im Treppenhaus im Flur und in einem angrenzenden Zimmer die Wände und der Laminatboden schäden genommen.
Wochen vergingen bis jemand von der Gebäudeversicherung endlich den Schaden aufnahm.
Jetzt versucht die Versicherung an allen Ecken zu sparen. Erst sollte in dem, ehemals Schlafzimmer welches durch entstandenen Schimmel an den Wänden nicht mehr bewohnbar ist, nur an den betroffenen Stellen neu tapeziert werden und jetzt will man keine Fußleisten für den Laminatboden bezahlen.
Hinzu kommt noch, dass Handwerker, die die Versicherung bestellt hat, nur nach Feierabend und am Wochenende den Laminat verlegen wollen, weil die nach eigenen Angaben Hauptberuflich was anderes machen.
Nun meine Fragen:
Kann es sein, dass nur "Flickarbeiten" ausgeführt werden?
Wie sieht es mit der Gewährleistung aus, wenn Handwerker beschäftigt werden, die das ganze nur Nebenbei machen und dann noch nicht einmal Fachkräfte sind?
Und dann habe ich mal gehört, dass es sowas wie eine Aufwandsentschädigung für mich evtl. geben soll wegen vermehrtem Aufwand.
Wir mussten das Schlafzimmer leer räumen und alles ins IIOG in unser Büro schaffen.(Schlafen jetzt zwischen Aktenordnern- sehr romantisch)
Jedesmal wenn die Maler da waren kann ich das halbe Haus putzen. Der Estrich, der jetzt frei liegt staubt ohne Ende. Ich könnte so weiter machen.
Hoffe jemand kann mal seine Meinung sagen zu diesem Thema.
Verfasst am: 13.02.06, 14:33 Titel: Re: Wasserschaden und Folgen- sehr lang
fliegermaus78 hat folgendes geschrieben::
Hinzu kommt noch, dass Handwerker, die die Versicherung bestellt hat, nur nach Feierabend und am Wochenende den Laminat verlegen wollen, weil die nach eigenen Angaben Hauptberuflich was anderes machen..
Das is aber merkwürdig. Die Versicherung bestellt (normalerweise) nie selbst die Handwerker; dafür ist der Versicherungsnehmer selbst zuständig. Der Versicherer bezahlt dann deren Rechnung (im Rahmen der Versicherungsbedingungen)
fliegermaus78 hat folgendes geschrieben::
Nun meine Fragen:
Kann es sein, dass nur "Flickarbeiten" ausgeführt werden?
Wie sieht es mit der Gewährleistung aus, wenn Handwerker beschäftigt werden, die das ganze nur Nebenbei machen und dann noch nicht einmal Fachkräfte sind?..
Es werden nicht "Flickarbeiten" ausgeführt, sondern der Schaden muss fachgerecht repariert werden. Gibt es ein Gutachten?
fliegermaus78 hat folgendes geschrieben::
Und dann habe ich mal gehört, dass es sowas wie eine Aufwandsentschädigung für mich evtl. geben soll wegen vermehrtem Aufwand.
Aufwandsentschädigungen oder Kostenpauschalen können bei Haftpflichtschäden verlangt werden. Bei Sachversicherungen ist sowas bedingungsgemäß nicht vorgesehen. Allerdings gibt es sowohl in der Gebäude- als auch in der Hausratversicherung eine Position "Mietausfall" bzw. Ersatz des ortüblichen Mietwertes (bei Eigentümern, die selbst nutzen), wenn die Wohnung aufgrund eines Versicherungsfalles ganz oder teilweise nicht genutzt werden kann.
Das Ganze scheint mir eine sehr ominöse Regulierungspraxis zu sein. Hier ist ein Besuch bei einem Rechtsanwalt sicher keine verlorene Zeit. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
"Es werden nicht "Flickarbeiten" ausgeführt, sondern der Schaden muss fachgerecht repariert werden. Gibt es ein Gutachten? "
Nein, es gibt kein Gutachten. Wir haben aber alles auf Fotos festgehalten.
Steht denn irgendwo geschrieben, dass alles fachgerecht repariert werden muss?
Die Vermieter haben jetzt gesagt, dass sie die restlichen Kosten der Reparatur zahlen würden, damit alles ordentlich ist.
Zum Thema Anwalt: mein Mann befragt gerade eben unseren "Hausanwalt". Mal schauen was der uns zu der Sache sagen kann.
Aber ich bedanke mich schon mal, für diese Informationen.
aahm,
sie sind mieter? das ist eine nicht ganz unwichtige information...bisher hörte es sich so an, als ob sie selbst eigentümer der wohnung / des gebäudes sind.
dann werden vermutlich auch die handwerker "die nur nach feierabend oder am wochenede zeit haben" nicht von der versicherung, sondern vom "kostenbewussten" vermieter/von der hausverwaltung beauftragt worden sein...
und dann sieht die ganze sache nämlich ganz anders aus...
denn als mieter geht sie die gebäudeversicherung ohnehin nichts an. und das im positiven sinne...
der vermieter muss dafür sorgen, dass die wohnung wieder in den vertragsgemäßen zustand kommt. wie er das mit seiner versicherung regelt, kann ihnen eigentlich egal sein...
ein eigener anwalt gegen die versicherung bringt dann auch nichts. denn, als mieter sind sie wahrscheinlich nicht der versicherungsnehmer und haben damit keinerlei rechte am vertrag oder an der schadenabwicklung...
wenn, dann müßte der anwalt gegen den vermieter tätig werden...
so unter uns, es hört sich ein bißchen danach an, als ob der vermieter mit der versicherung "ganz normal" abrechnet, die schäden aber möglichst billig reparieren lassen will, damit ein paar euro für ihn übrigbleiben... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Ich weiß auch, dass wir mit der Gebäudeversicherung eigentlich nichts zu tun haben.
Es ist aber so, dass die Handwerker mit uns die Termine absprechen.
Die Vermieter, ein Ehepaar, sehen die ganze Sache so wie wir. Sie sind bemüht, dass alles mindestens in den selben Zustand wieder versetzt werden soll wie vorher.
Das Problem ist eigentlich der Typ von der Versicherung, der laut Anwalt wohl wirklich das Recht hat, die Handwerker selber zu bestimmen.
Und der sitzt auf dem Geld wie wenn es sein eigenes ist.
Die Vermieter sind wirklich bemüht alles zu tun damit es wieder ein einigermaßen verträgliches wohnen wird.
Und wie ich bereits geschrieben habe, sind diese sogar bereit die Zusatzkosten zu tragen die zustande kommen, weil die Versicherung nur diese besagten "Flickarbeiten" durchführen möchte.
Auch sind sie bereit uns die Renovierung des Badezimmers zu zahlen, denn dort sind auf dem Boden Spannungsrisse durch die Feuchtigkeit enstanden.
Auch hier will die Versicherung nur die Bodenfliesen bezahlen und der Vermieter sagt, dass er den Rest für das komplette Bad selber zahlen wird.
Darum glaube ich nicht, dass die Vermieter in die eigene Tasche buttern.
Wäre aber unter anderen Umständen denkbar.
was ist das für ein "Typ von der Versicherung"? Ist das ein
Versicherungsvertreter oder Makler? Oder ein vom Versicherer beauftragter
Sachverständiger? Oder ein Schadensachbearbeiter (Angestellter des
Versicherers)?
Der "Typ von der Versicherung" hat (nach marktüblichen
Versicherungsbedingungen) nicht das Recht, den Handwerker selber zu
bestimmen (wenn nicht ganz ausnahmsweise etwas anderes vereinbart ist):
vgl. z.B. DIETZ, Wohngebäudeversicherung, Kap. R 1:
"Der vom Versicherer zu leistende Entschädigungsbetrag ist grundsätzlich in
Geld zu erbringen. In jüngster Zeit gehen Versicherer vereinzelt dazu über,
im Rahmen "innovativer Produktgestaltung" diesen Grundsatz aufzuweichen,
indem vertraglich vereinbart wird, dass die Beseitigung von Gebäudeschäden
unter der Regie und im Auftrag des Versichereres auf dessen verantwortung
übernommen wird. (...) In diesen Fällen haftet der Versicherer selbst für
Mängel bei der Schadenbehebung aus positiver Vertragsverletzung und hat
hierbei nach § 278 BGB auch für Fehler der von ihm beauftragten Personen
und Reparaturfirmen einzustehen (OLG Karlsruhe, r+s 95, 426)"
Also, wenn hier der Versicherer (nicht der Versicherungsvertreter!) selbst
den Handwerker beauftragt haben sollte (was nach der Schilderung im
Eingangsposting aber eigentlich nicht sein kann ("Arbeit am Wochenende und
nach Feierabend")), dann würde sich der Versicherer für die
Schlechtleistung der Handwerker schadenersatzpflichtig machen.
Das Ganze kommt mir außerordentlich merkwürdig vor.
Wenn´s sowas tatsächlich geben sollte (was ich vorläufig mal bezweifle),
dann wird hier jemand ganz gehörig übern Tisch gezogen (soll nach
landläufigen Vorurteilen bei Versicherungen ja ständig vorkommen, aber in
dieser Form eher nicht....)
Dann bleibt noch diese Anmerkung, der "Typ von der Versicherung sitzt auf
dem Geld, wie wenn es sein eigenes ist"
Nun ja. Es kommt hier nicht nur gelegentlich, sondern fast immer vor, dass
Versicherer und Geschädigter sich nicht einig sind über den Umfang der
Arbeiten, die ERFORDERLICH sind, um den Schaden fachgerecht (!) zu beheben.
Nur mal ein Beispiel: aufgrund eines Rohrbruchs müssen Fliesen an einer
Wand erneuert werden. Jetzt gibt es die gleichen Fliesen nicht mehr; der
Versicherer ist immerhin bereit, Ersatzfliesen für die ganze Wand zu
zahlen. jetzt sieht diese erneuerte Wand aber anders aus als der Rest des
Badezimmers; VN findet das "unzumutbar" und besteht darauf, dass das
komplette Bad neu gefliest wird. Das geht natürlich nicht, und da kann man
sich dann heftigst drum streiten.
Wie das konkret hier aussieht, weiß ich natürlich nicht. Aber denkbar ist
ja, dass der Versicherer nicht bereit ist, die Kosten für die Beseitigung
von rein optischen Beeinträchtigungen zu übernehmen. Das muss er auch
nicht. Aber alle durch die Durchnässung entstandenen bautechnischen Mängel
müssen fachgerecht instandgesetzt werden, und diese Kosten hat der
Versicherer zu übernehmen.
Am Rande noch eine kleine Anmerkung zum Thema "Mietzahlung": Wenn die
Wohnung ganz oder teilweise nicht benutzbar ist, durch Umstände, die der
Mieter nicht zu vertreten hat, dann darf der Mieter die Miete entsprechend
kürzen. Dazu würde ich mal im Unterforum "Mietrecht" nachfragen. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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