Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - anteiliger Reisepreis
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

anteiliger Reisepreis

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
diddlherz
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.02.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 13:44    Titel: anteiliger Reisepreis Antworten mit Zitat

Hallo, was versteht man denn genau unter dem *anteiligen Reisepreis*? Vom Gesamtpreis der Reise oder nur wenn der Flieger Verspätung hatte, die Flugkosten?Vielen Dank erstmal
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

In welchem Zusammenhang steht das denn ?

Gruss

report
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
diddlherz
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.02.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Um es kurz zu machen, der Flieger in die USA hatte über 7 Stunden Verspätung. Nach der Frankfurter Tabelle besteht darin ein Mangel. Zeitlich verschobener Abflug über 4 Stunden, 5 % des anteiligen Reisepreises, für einen Tag und für jede weitere Stunde. Muß ich also vom Flug die % abziehen oder von der Gesamtsumme mit Hotel?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
JamreQ
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 238

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich bin nur der Azubi aber soweit ich es beurteilen kann, wäre sehr wichtig zu wissen, ob die Reise pauschal oder individuell gebucht wurde.

Wenn individuell, dann anteilig vom Flugpreis, denn du hast ja auch nur mit der Airline einen Vertrag, der nicht hundertprozentig erfüllt worden ist.

Wenn pauschal, dann i.d.R. anteilig vom Tagessatz. Aber das kann dir Peter besser erklären Winken

Sag mal ob pauschal oder individuell während ich den Peter herruf ...

*ruf ruf*

Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ah ja, O.K.

Noch eine Frage: Handelte es sich dabei um eine Fluggesellschaft aus der EU oder um eine andere Airline ?

Gruss

report
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
JamreQ
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 238

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ach so:
Die Frankfurter Tabelle ist erstens keineswegs bindend sondern nur eine Empfehlung, und zweitens so viel ich weiss Verlegen nur für Pauschalreisen gedacht. Aber da muss ich mich auch erst reinarbeiten ... in der Berufsschule wird das ja doch nur recht knapp behandelt Smilie

Viele Grüße,
JamreQ
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
JamreQ
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 238

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1113814.html Hier wird m.E. nach recht gut eine Überblicksinformation geboten, die deine Frage klären dürfte
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
diddlherz
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.02.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

So sind jetzt alle da? Lachen
Also es war ein Flug von Düsseldorf nach New York mit der deutschen Fluglinie mit den 3 Buchstaben Winken ich habe Flug und Hotel getrennt voneinander gebucht. Deswegen ja meine Frage Mit den Augen rollen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frankfurter Tabelle dient nur als Richtlinie bei der Feststellung von evtl. Reisemängeln.

Beispiel A:
14 Tage USA, als "Nur-Flug" gebucht, Ticketpreis 700,00 Euro. Fliggesellschaft ist nicht in der EU beheimatet
- Verzögerung bis zu 4 Stunden ==> Keine Entschädigung
- Für jede weitere Stunde ==> 5% des anteiligen Reisepreises für einen Tag je Stunde
Berechnung: Reisepreis pro Tag = 700,00 Euro durch 14 Tage = 50,00 Euro. Hiervon 5% = 2,50 Euro x 3 Stunden = 7,50 Euro

Beispiel B:
14 Tage USA, als "Nur-Flug" gebucht, Ticketpreis 700,00 Euro. Fliggesellschaft ist in der EU beheimatet
- Verzögerung bis zu 4 Stunden ==> Keine Entschädigung
- Verzögerung über 4 Stunden ==> Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit sowie Unentgeltlich zwei Telefongespräche oder Telexe oder Telefaxe oder e-mails
- Verzögerung über 5 Stunden ==> Zusätzlich zu o.a. Leistungen (auf Wunsch des Fluggastes) Vollständiger Erstattung der Flugscheinkosten binnen sieben Tagen für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte, sowie für bereits zurückgelegte Abschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, ggfs. in Verbindung mit Rückflug zum ersten Abflugort zum frühest möglichen Zeitpunkt

Einschränkungen gelten in beiden Fällen; politische Instabilität, nicht zu vereinbarende Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken, unerwartete Flugsicherheitsmängel, Streiks etc. setzen die o.g. Leistungen außer Kraft.

Gruss

report
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
diddlherz
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.02.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Also kann ichs grad vergessen.... Weinen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ja - wegen der fiktiven 7,50 würde ich keine Welle machen.

Gerade auf Langstrecken kommt es nunmal leider häufig zu Verspätungen, wenn der Flieger in NYC nicht pünktlich rausgeht, kann er auch in DUS nicht zeitig starten.

Und wenn die Gesellschaft dann nur eine Maschine pro Tag hat, so dass eine Umbuchung auf einen späteren Flug möglich ist, ist man "gekniffen" und muss warten.

Gab's denn wenigstens Gutscheine für Getränke & Essen ?

Gruss

report
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
diddlherz
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.02.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ja es gab einmal 15 Euro für Essen und Trinken und später nochmal glaub 5 Euro für ein Getränk. Soll noch einmal einer wegen 30 Minuten Verspätung bei der Bahn jammern... Böse
Vielen Dank für Eure Mühe!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.