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Verfasst am: 11.02.06, 14:48 Titel: Zeitungsartikel wegen Persönlichkeitsschutz bearbeiten
Person A möchte etwas über sich schreiben.
Auf einer Homepage zum Beispiel.
Er möchte dazu einen Zeitungsartikel zu Hilfe nehmen. In diesem Zeitungsartikel möchte er, den Standort unbemerkt verändern.
Ist das in irgendeiner Weise strafbar?
Gehen wir mal davon aus, die Homepage kann nur mit einem Passwort aufgerufen werden. Und dieses Passwort verfügen zwei Leute. _________________ Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 12.02.06, 02:39 Titel:
Wenn du einen Zeitungsartikel weiterverbreitest, kannst du urheberrechtliche Pfobleme bekommen.
Wenn du ihn manipulierst, noch weitere. Wenn du schreibst, "Der Spiegel schrieb, in Hamburg stünde ein Hofbräuhaus", dann hat der Spiegel ein Richtigstellungsrecht usw. (s. dein Landespressegesetz oder das Telekommunikationsdienstleistungsgesetz usw.).
Ein Passwort genügt angeblich nicht immer. Zudem kann der andere Inhaber die Seite an den Spiegel weiterleiten.
Gruß aus Berlin, Gerd
PS. Bringe einfach einen Ausschnitt des Artikels und schwärze die Ortsangabe. So macht man das.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 12.02.06, 17:54 Titel:
@ kuaja:
Also, entweder bin ich blöd (was ich ausschließen möchte ) oder die Frage ist völlig unverständlich formuliert.
Zitat:
Person A möchte etwas über sich schreiben.
Auf einer Homepage zum Beispiel.
Erlaubt, kein Thema.
Zitat:
Er möchte dazu einen Zeitungsartikel zu Hilfe nehmen. In diesem Zeitungsartikel möchte er, den Standort unbemerkt verändern.
Was für einen Standort möchte A ändern? *Nichtversteh*
Zitat:
Ist das in irgendeiner Weise strafbar?
Was denn bloß? *Zweifel*
Zitat:
Gehen wir mal davon aus, die Homepage kann nur mit einem Passwort aufgerufen werden. Und dieses Passwort verfügen zwei Leute.
Warum macht man eine Homepage, deren Inhalte nur von zwei Leuten (darunter wohl der Inhaber der Homepage) aufgerufen werden können? Wäre es nicht viel einfacher, wenn die beiden sich auf einen Kaffee treffen würden? *Verzeifel*
Wenn du einen Zeitungsartikel weiterverbreitest, kannst du urheberrechtliche Pfobleme bekommen.
Ja - wenn man unterstellt, dass der Artikel Werksqualität hat - vgl. OLG Düsseldorf, dort ging eine Klage eines Schreiberling schief: http://www. h e i s e .de/newsticker/meldung/print/28598 _________________ Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
OK:
Person A = weltberühmt.
Person A will eine Homepage über Presseartikel erstellen.
Am Anfang der Berühmtheit von Person A wurde in einem alten Presseartikel noch der kleine Wohnort von ihm - Person A - genannt.
Person A scheut eher die Öffentlichkeit.
Nun denn plant Person A:
Er verändert den Zeitungsartikel so, dass der Leser denkt, die Story handelt in einer Großstadt.
Wenn Person A dies nur schwärzen sollte, könnte ein neugieriger Leser einfach per Google ein Satz des Artikels abtippen und schon hätte er den Artikel in einer Internetform.
So: Verstanden? _________________ Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
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