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Garantieversprechen

 
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lh
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 13:00    Titel: Garantieversprechen Antworten mit Zitat

Paul hat 1997 eine Matratze 140 x 200 gekauft. Mit einem Aufnäher: 15 Jahre Garantie gegen Kuhlenbildung. Nun nach 9 jähriger Nutzung haben sich dennoch tiefe Kuhlen gebildet.
Paul nimmt die Matratze, die Rechnung um beim damaligen Lieferanten zu reklamieren. Soll heißen, er will eine neue Matratze.
Der Lieferant hat natürlich Einwendungen:
1.) Die Matratze war damals ein preisreduziertes Angebot gewesen - trifft zu.
2.) Wenn überhaupt wäre man bereit beim Kauf einer neuen Matratze 6/12 des damaligen Kaufpreises anzurechnen, jedoch um die Hälfte redeziert, weil
3.) Der Käufer liegt gewichtsmäßig über dem Durchschnitt - trifft zu
4.) Die Matratze müsse erst an den Hersteller eingesandt werden, weil dieser letztendlich entscheiden würde, ob es sich tatsächlich um eine Kuhlenbildung durch normalen Verschleiß oder eine mißbräuchliche Verwendung handeln würde - nur wie soll Paul so lange schlafen.
4.) Paul sei der erste Kund der so eine Matratze reklamieren würde.
Was meinen die Experten hierzu?
_________________
Du, bist Deutschland.

Ich bin Bayer!
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Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 25.05.06, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Garantie gibt es vom Hersteller,was auch auf diese zutreffen dürfte.
Daher wenn erreichbar die alten Garantiebedingungen (wenn es welche gab) zwecks
Einschränkungen durchschauen .
Ansonsten
Zitat:
.) Die Matratze müsse erst an den Hersteller eingesandt werden, weil dieser letztendlich entscheiden würde, ob es sich tatsächlich um eine Kuhlenbildung durch normalen Verschleiß oder eine mißbräuchliche Verwendung handeln würde - nur wie soll Paul so lange schlafen.

an den Hersteller wenden,das mit dem schlafen ist wahrscheinlich s.o. nicht das Problem des Händlers.

MfG
_________________
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