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Leistungskontrolle im Tutorium zulässig?

 
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unibern
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Anmeldungsdatum: 12.02.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.02.06, 18:04    Titel: Leistungskontrolle im Tutorium zulässig? Antworten mit Zitat

Ich habe eine Frage nach der Zulässigkeit von Leistungskontrollen in der Lehrveranstaltungsart "Tutorium" von Bachelorstudiengängen.

Im Studiengang BA maj. Psychologie werden im ersten und zweiten Semester zur Teilnahme verpflichtende Tutorien durchgeführt. Bei dieser Veranstaltungsart unterrichten Studenten des höheren Semesters Studienanfänger. Am Ende des Semesters finden in den Tutorien benotete Leistungskontrollen statt. Das Bestehen der Kontrollen ist Voraussetzung für die Fortsetzung des Studiums, und die Noten fliessen in die Gesamtnote des BA-Zeugnisses mit ein. Eine Vorlesung und eine andere Veranstaltungsart geht dem Tutorium nicht voraus bzw. begleitet es nicht.

Ist die verfplichtende Prüfung und Benotung der Leistung von Teilnehmer einer Lehrveranstaltung, die von anderen Studierenden ohne (berufs-)fachliche Qualifikation durchgeführt wird, zulässig? D.h. ist die Beauftragung von Angestellten/Praktikanten ohne (berufs-)fachliche Qualifikation zur Lehre zulässig?

Vielen Dank!
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 12.02.06, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, die Durchführung von Unterrichteinheiten an Hochschulen kann auch durch Personen ohne Abschluss durchgeführt werden. Oder anders gesagt: Unterricht von Studenten für Studenten ist üblich und per se auch rechtlich nicht zu beanstanden.

Fraglich dürfte imho eher sein, ob die betreffenden Personen Prüfungen leiten dürfen. Ob dies allerdings überhaupt der Fall ist, dazu enthält Ihre Darstellung keine Informationen.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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unibern
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Anmeldungsdatum: 12.02.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.02.06, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Das würde ja heissen, dass die komplette Ausbildung ohne Fachkräfte erfolgen könnte. Lediglich zu Prüfungen sollte ein Akademiker leitend tätig sein. Das ist ja das Fern-Uni-Prinzip!

Zur Frage: Die Leistungskontrolle erfolgt durch schriftliche Multiple Choice-Fragenbogen für alle Studierenden gleichzeitig - ohne Nennung eines Prüfers. Wenn kein Prüfer explizit genannt wird, wie wird dann der Prüfer ermittelt?
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