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Wasserschaden - hauptsächlich Vermietereigentum beschädigt

 
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bufferm44
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.02.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.02.06, 19:26    Titel: Wasserschaden - hauptsächlich Vermietereigentum beschädigt Antworten mit Zitat

Hallo! Folgende Situation:

Geschirrspüler Zulauf verlängert (handelsüblicher, zugelassener Schlauch)
Anschluss damals durch den Mieter.
Verbindungsstück zwischen den beiden etwas undicht.
Kücheneinrichtung gehört dem Vermieter (Große Gesellschaft).


Schaden:

-Wasser unter Estrich gelaufen und in der anderen Seite der Küche feuchte Wände. Erforderliche Trocknung noch nicht sicher (Dämmumg Styropoor, Flecken sind ca. 3 Tage gewachsen, nun in ihrer Größe erstmal konstant.)
-Schaden erstmal der Hausrat gemeldet, montag kommt Bauingenieur meines Vermieters um weiteres Vorgehen zu planen.
-2 Küchenschränke aufgequollen
-Leiste unter den Schränken aufgequollen
-Wohnung unter der betroffenen Wohnung (noch?!) absolut trocken


Vorhandene Versicherungen:
Privathaftpflicht und Hausrat (inkl. Leitungswasser)

Wer kommt nun für den Schaden auf?

Alles was beschädigt wurde, gehört nachdem was ich hier im Forum gelesen habe NICHT zu dem Hausrat des Mieters oder?

Vielen Dank![/b]
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 20.02.06, 08:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo buffer,

könnte sein, dass sich deine Privthaftpflichtversicherung mit dem Schaden beschäftigt.

Mietsachschäden sind ja für gewöhnlich mitversichert. Aber es gibt in den Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen einen Ausschluss, wonach sich der Versicherungsschutz nicht erstreckt auf "Haftpflichtansprüche aus Sachschaden, welcher entsteht durch allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit" (§ 4, I Ziff. 5 AHB).

Du schreibst jetzt nur, es sei ein Verbindungsstück zwischen den Schläuchen "etwas undicht" gewesen.. Ist da Wasser rausgetropft oder -gesickert? Oder ist es zumindest in dünnem Strahl rausgespritzt? Im ersten Fall könnt´s eng werden; da würde ich, wenn ich der Versicherer wäre, mich auf den Ausschluss berufen. Im zweiten Fall müsste es versichert sein.

Aber unabhängig davon, ob die PHV hier Versicherungsschutz gewährt oder nicht: der Schaden wird zunächst von der Wohngebäude-Leitungswasser-Versicherung reguliert. Die Leitungswasser-Versicherung wiederum kann möglicherweise beim Schadenverursacher Regress nehmen. Allerdings nicht (nach neuerer Rechtsprechung des BGH), wenn der Schaden vom Vermieter nur leicht fahrlässig verursacht wurde und wenn der Vermieter die Prämie der Gebäudeversicherung als Nebenkosten auf die Mieter umlegt. (Ob der Schaden hier nur "leicht" fahrlässig verursacht wurde oder wie hoch der Grad des Verschuldens tatsächlich ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden)

Wenn außerdem noch Sachen beschädigt sind, die dir gehören, wird sich deine eigene Hausratversicherung darum kümmern.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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bufferm44
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.02.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.02.06, 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

ok, vielen dank erstmal...
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