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Kaufvertrag Fesselvertrag ?

 
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Flemda
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Anmeldungsdatum: 12.02.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Rotenburg

BeitragVerfasst am: 13.02.06, 09:05    Titel: Kaufvertrag Fesselvertrag ? Antworten mit Zitat

haben im Januar ein Jack Russell gekauft. Bei dem Vorgespräch der telefonisch statt fand und später persönlich, sicherte uns die Vermittler des Züchters zu der Hund könne bis zu 8 std. alleine bleiben. Nun das kann sie bis heute nicht. Bzw. will sie nicht. Jault weint, aber nur wenn keiner da ist. So da wollten wir den Hund weiter an eine Fam. mit Kindern verkaufen, die sich auf eine Zeitungsanzeige gemeldet haben. Unter anderen hat sich nun die Züchterin gemeldet, die durch die Vermittler von dem Inserat erfahren hat, und behaubtet nun wir dürfen ihn nicht verkaufen. Tatsächlich steht im Vertrag zwischen den Zeilen wir dürfen den Hund nicht weiter verkaufen nur unter einverständniss des Züchters an einen Familienmitglied weitergeben. Ist das nicht vorhanden mußt der Hund unendgeltlich beim Züchter abzugeben.
Auf Deutsch also wir haben den Hund bezahlt, aus irgendeinen Grund müssen wir ihn weg geben, nur an den Züchter wenn, der ihn dann wieder verkauft. Hält man sich nicht dran soll man 5000€ Strafe zahlen.

Dieser Vertrag enthält kein Vorkaufsrecht und kein zuständigen Gerichtsort sowie hinweis laut BGB Paragrfen. Alles aus Textbausteinen zusammen gesetzt.

Als wir diesen Unterschrieben haben hies es nur die Strafe soll den Tiermissbrauch
vorbeugen, und das mit dem herausgeben an den Züchter falls der Missbrauch vorliegt, oder man könne im Notfall das Tier bevor es in ein Tierheim kommt dem Züchter zurückgeben.

Ist so ein Kaufvertrag rechtlich gültig ? Wie kann ich gegen den Züchter und den Vermittler vorgehen .
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skayritera
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 13.02.06, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann nur sagen das Sie daraus Lernen sollten, dass Sie in Zukunft kein Tier beim Dubiosen Züchter kaufen sollten.

Natürlich dürfen Sie den Hund weiterverkaufen (wenn von Gesetz zulässig ist), das ist beim Pferd auch nicht anderst. Denn bei Viehkauf gild auch wie Auto und Waschmaschiene und dahrer dürfen Sie es verkaufen.

Eine derartige Klausel ist unzulässig, das der Weiterverkauf an anderen Besitzer untersagt ist. Denn schließlich habe Sie den Hund gekauft und daher können Sie selber bestimmen ob SIe es tun oder nicht.

Und Vertragsstrafen (Konvensionalstrafen) in Kaufverträge ist nach meiner Ansicht nicht zulässig (also nich in jede Vertragsart).
_________________
Mfg Skayritera Winken
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
Forenregeln ist zu Beachten u. bewerten nicht vergessen!
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Nordlicht_1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 13.02.06, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke schon, dass der Vertrag Gültigkeit hat und sehe hier keine Sittenwidrigkeit (außer vielleicht, dass du den Hund unentgeltlich zurückgeben musst).

Allerdings darf die Züchterin bei Vertragsbruch eine Strafe androhen.
Vielleicht schreibst du mal den genauen Wortlaut ins Forum.

Warum unterschreibst du so einen Vertrag, wenn du ihn nicht einhalten willst?
Ich halte die Züchterin für sehr seriös, wenn sie es den Käufern so schwer wie möglich macht und ein Auge auf „ihre“ Hunde hat.

Warum einigst du dich nicht mit der Züchterin auf einen Geldbetrag, so dass sie dir vielleicht Tierarzt- u. Futterkosten zahlt. Oder du zahlst die Differenz, wenn der Hund günstiger verkauft wird? O. ä.

Wer sich einen Hund anschafft, der muss sich auch damit beschäftigen. Und wenn er jault, wenn er alleine ist, dann liegt das an der Erziehung und nicht am Hund.
Mit etwas Geduld wird auch der Hund ohne Gejaule alleine bleiben..

Allerdings finde ich es für einen (erwachsenen )Hund unerträglich, 8 Stunden am Tag alleine zu bleiben. Und für einen Welpen ist es pure Quälerei.
Das ist meine persönliche Meinung.
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Flemda
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Anmeldungsdatum: 12.02.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Rotenburg

BeitragVerfasst am: 13.02.06, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Nordlicht_1 hat folgendes geschrieben::
Ich denke schon, dass der Vertrag Gültigkeit hat und sehe hier keine Sittenwidrigkeit (außer vielleicht, dass du den Hund unentgeltlich zurückgeben musst).

Allerdings darf die Züchterin bei Vertragsbruch eine Strafe androhen.
Vielleicht schreibst du mal den genauen Wortlaut ins Forum.

Warum unterschreibst du so einen Vertrag, wenn du ihn nicht einhalten willst?
Ich halte die Züchterin für sehr seriös, wenn sie es den Käufern so schwer wie möglich macht und ein Auge auf „ihre“ Hunde hat.

Warum einigst du dich nicht mit der Züchterin auf einen Geldbetrag, so dass sie dir vielleicht Tierarzt- u. Futterkosten zahlt. Oder du zahlst die Differenz, wenn der Hund günstiger verkauft wird? O. ä.

Wer sich einen Hund anschafft, der muss sich auch damit beschäftigen. Und wenn er jault, wenn er alleine ist, dann liegt das an der Erziehung und nicht am Hund.
Mit etwas Geduld wird auch der Hund ohne Gejaule alleine bleiben..

Allerdings finde ich es für einen (erwachsenen )Hund unerträglich, 8 Stunden am Tag alleine zu bleiben. Und für einen Welpen ist es pure Quälerei.
Das ist meine persönliche Meinung.


Die Züchterin kenne ich nicht, sie arbeitet nur mit den Vermittlern. Den Hund gebe ich ja nicht aus der Laune heraus weg, sondern weil sie es gewohnt ist mit Kindern und anderen Hunden zusammen zu sein. Sie wurde sehr früh von der Mutter getrennt.
Der Vertrag wurde mir falsch erläutert als ich diesbezüglich nachfragte. Die Vermittler sicherten mir zu das das Tier ohne weiteres 8 Std alleine bleiben könnte.Und das unter beisein meines Lebensgefährten.
Die Züchterin allerdings sagte sie hätte aufgrund das beide Berufstätig sind uns den Hund nicht gegeben. Angeblich hätten wir gesagt wir würden nur 2Std. arbeiten am Tag. Ach das der Hund so lange alleine ist , ist max 2 in der Woche wobei aber zwischendurch mein Lebensgefährte mit ihr laufen tut.
Als wir die Züchterin fragten was das heissen soll im Vertrag der nicht Rechtskräftig ist da nicht von ihr sondern von den Vermittlern unterschrieben wurde und halt die Eigentumsvorbehalts Geschichte. Ein Hund ist vorm Gesetzt eine Sache. Sie hätte Anspruch drauf währe der Hund geleast, oder nicht bezahlt.Auch ist kein Vorkaufsrecht eingräumt worden. Sie hat den Vorsatz den Hund nach erhalt wieder an sich zu nehmen und zum gleichen Preis wieder zu verkaufen. Auch an die Personen die man selbst ausgesucht hat.....wo kommen wir denn da hin ?
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Nordlicht_1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 13.02.06, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Tut mir leid, daß es so für euch gelaufen ist.
Aber mit viel Geduld schafft ihr es sicherlich, daß der Hund auch ohne Gejaule alleine bleibt. Wäre ein Versuch wert, oder?

Zum Thema Vermittler kann ich nichts sagen, aber da melden sich sicher noch Fachleute. Ich wusste gar nicht, daß es Hundemakler gibt. Geschockt
Wer steht denn in den Papieren? Wer ist als Verkäufer in dem Vertrag aufgeführt? Die Züchterin?

Ich glaube trotzdem, daß der Vertrag Gültigkeit hat, allerdings bin ich nicht mehr so von der Seriösität der Züchterin überzeugt. Traurig
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Flemda
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Anmeldungsdatum: 12.02.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Rotenburg

BeitragVerfasst am: 13.02.06, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

Nordlicht_1 hat folgendes geschrieben::
Tut mir leid, daß es so für euch gelaufen ist.
Aber mit viel Geduld schafft ihr es sicherlich, daß der Hund auch ohne Gejaule alleine bleibt. Wäre ein Versuch wert, oder?

Zum Thema Vermittler kann ich nichts sagen, aber da melden sich sicher noch Fachleute. Ich wusste gar nicht, daß es Hundemakler gibt. Geschockt
Wer steht denn in den Papieren? Wer ist als Verkäufer in dem Vertrag aufgeführt? Die Züchterin?

Ich glaube trotzdem, daß der Vertrag Gültigkeit hat, allerdings bin ich nicht mehr so von der Seriösität der Züchterin überzeugt. Traurig


Ja sicher geben wir alles. Sie ist uns ja schon ans Herz gewachsen. Ist ja auch nur Morgens. Wir haben auch schon an nen Hundesitter gedacht, aber jeden in die Wohnung lassen ? Wir werden abwarten.

Der Hund hat keine Papiere. Der Züchterin habe ich ne mail geschrieben, mit Anfrage welchen Verband sie angehört und Hinweis das ich meinen Anwalt zum prüfen des Vertrages beauftragen werde, hat sie sich in Wiedersprüche verwickelt.

Tja meinen ersten Jack hatte ich auch von einer Züchterin, da lief alles anders ab. Da gab es keine Verträge alles auf Vertrauensbasis.

Ich werde den Sachverhalt trotzdem weiter prüfen lassen und ggfs dagegen angehen.
Trotzdem Danke für die Meinungen Sehr glücklich
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Zwerg Jutta
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.03.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 11.03.06, 17:26    Titel: Re: Kaufvertrag Fesselvertrag ? Antworten mit Zitat

Flemda hat folgendes geschrieben::
haben im Januar ein Jack Russell gekauft. Bei dem Vorgespräch der telefonisch statt fand und später persönlich, sicherte uns die Vermittler des Züchters zu der Hund könne bis zu 8 std. alleine bleiben. Nun das kann sie bis heute nicht. Bzw. will sie nicht. Jault weint, aber nur wenn keiner da ist. So da wollten wir den Hund weiter an eine Fam. mit Kindern verkaufen, die sich auf eine Zeitungsanzeige gemeldet haben. Unter anderen hat sich nun die Züchterin gemeldet, die durch die Vermittler von dem Inserat erfahren hat, und behaubtet nun wir dürfen ihn nicht verkaufen. Tatsächlich steht im Vertrag zwischen den Zeilen wir dürfen den Hund nicht weiter verkaufen nur unter einverständniss des Züchters an einen Familienmitglied weitergeben. Ist das nicht vorhanden mußt der Hund unendgeltlich beim Züchter abzugeben.
Auf Deutsch also wir haben den Hund bezahlt, aus irgendeinen Grund müssen wir ihn weg geben, nur an den Züchter wenn, der ihn dann wieder verkauft. Hält man sich nicht dran soll man 5000€ Strafe zahlen.

Dieser Vertrag enthält kein Vorkaufsrecht und kein zuständigen Gerichtsort sowie

nweis laut BGB Paragrfen. Alles aus Textbausteinen zusammen gesetzt.

Als wir diesen Unterschrieben haben hies es nur die Strafe soll den Tiermissbrauch
vorbeugen, und das mit dem herausgeben an den Züchter falls der Missbrauch vorliegt, oder man könne im Notfall das Tier bevor es in ein Tierheim kommt dem Züchter zurückgeben.

Ist so ein Kaufvertrag rechtlich gültig ? Wie kann ich gegen den Züchter und den Vermittler vorgehen .


Ich selbst züchte auch Hunde und ein Kriterium ist, sollte ein Hundebesitzer länger als durchgehend 4 Stunden den Hund alleine lassen, beokommt er keinen Hund von mir!
Ein Züchter kann nur ein Zurrückkaufsrecht, jedoch nicht ein Zurückschenkrecht fordern. Das ist sittenwidrig
_________________
LG Jutta
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 12.03.06, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Also man kann doch nicht pauschal sagen, dieser oder jener Hund kann 8 Stunden allein bleiben. Es gibt Hunde die können das aber sie müssen daran gewöhnt werden. Ausserdem ist es dann besser, wenn sie zu zweit sind. Aber das Alleinbleiben hat mit der Rasse nichts zu tun.
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Zwerg Jutta
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.03.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 13.03.06, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

@migo hat folgendes geschrieben::
Also man kann doch nicht pauschal sagen, dieser oder jener Hund kann 8 Stunden allein bleiben. Es gibt Hunde die können das aber sie müssen daran gewöhnt werden. Ausserdem ist es dann besser, wenn sie zu zweit sind. Aber das Alleinbleiben hat mit der Rasse nichts zu tun.


Ich bin von einem Welpen ausgegangen - und kein Welpe kann 8 Stunden alleine bleiben.
Manche erwachsene Tiere können das , bzw müssen das Verlegen , aber Hundegerecht ist das nicht Traurig
_________________
LG Jutta
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