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Darf eine Bank von einem Konto ohne Dispo-Kredit und ohne ausreichende Deckung automatisch die Kontoführungsgebühren einziehen und somit das Konto "überziehen" ohne den Kunden gebührend auf die nicht vorhandene Deckung hinzuweisen?
die Frage ist falsch gestellt. Der Kunde muss natürlich für die Deckung sorgen, bevor die Gebühren belastet werden. Überziehen tut hier nicht die Bank, sondern der Kunde.
Bei der Gebührenbelastung der Bank handelt es sich nicht um eine Buchung im Lastschriftverfahren. Der Kunde hat auch kein Rückgaberecht.
Die Bank hat vielmehr eine fällige Forderung, die sie gemäß Ziffer 7.1 AGB der Bank mit den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten des Girokontos verrechnen darf.
Eine Pflicht, den Kunden auf eine Überschreitung des Limit hinzuweisen gibt es nicht. Dennoch wird die Bank dies im Regelfall machen und im Wiederholungsfall das Konto kündigen
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