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ich hab da mal ne Frage.... leider finde ich im Internet nicht viel darüber.
Es gibt mittlerweile viele Privatschulen, die "Diplome" verteilen. Darf der Schüler vor einer (nicht geschützten) Berufsbezeichnung das Dipl. vorsetzen? Beispielsweise wie folgt:
Name, Dipl. (nicht geschützte) Berufsbezeichnung, Kürzel der Schule (an der man gelernt hat)
Ich weiß nur, dass das Diplom nicht als Titel geführt werden darf bzw. eben nicht vor dem Namen stehen darf.
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