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Bezüglich eines Auftrags zur Erstellung einer Internetpräsenz mit Datenbankanbietung habe ich das Problem, dass die Kundin mir die Kosten für die Gestaltung nicht bezahlen will. Ich hätte dazu gerne einen Rat wie ich vorgehen kann bzw. wie es rechtlich in dieser Sache aussieht.
Vorab noch einmal die Situation - leider etwas verworren:
Ein Bekannter B kam vor einigen Wochen auf mich zu mit dem Auftrag zur Erstellung einer HP mit Bilddatenbank für Kundin K. B sollte dazu die Programmierung der Datenbank übernehmen und ich lediglich das Design. In der Gestaltung sollte ich relativ frei sein. Für nähere Infos - etwaige Vorstellungen der Kundin - forderte ich von K die Visitenkarte und eben Infos an, die ich auf dem Postweg auch nach einigen Tagen erhielt. Auch hier lediglich die Info ich sei in der Gestaltung frei, ein paar Vorgaben bezüglich Farblichkeit, sonst keine weiteren Vorgaben.
Daraufhin begann ich mit meiner Arbeit, erstellte auch ein Logo, gestaltete die HP analog in etwa zur Visitenkarte und schickte die Entwürfe als jpg per Mail an die Kundin. Diese gab ok zum Design, gab aber jedesmal wieder neue Infos hinzu. So wurde aus der zunächst nur deutschen HP eine 5sprachige - inkl. 2 Sprachen mit fremden Schriftzeichen. Laut K hätte B ihr diese HP innerhalb eines Zeitraumes von 2-3 Wochen versprochen.
Zwischenzeitlich ist B aus dem "Vertrag" ausgetreten. Da auch mein Freund sich mit Datenbanken beschäftigt bot ich K an, dass dieser die Programmierung der Datenbank übernehmen könne, jedoch dann gegen entsprechende Kosten. Die Kosten für das Design wäre gleich geblieben. Liefertermin hatte ich auf 31. Mai angegeben. Die Kosten waren ihr zuviel, deswegen tritt sie von diesem Angebot zurück. Soweit sogut.
Nun habe ich ja bereits Gestal´tungsarbeit geleistet und ihr auch Entwürfe zugeschickt. Ich möchte diese nun in Rechnung stellen. Sie weigert sich jedoch zu bezahlen und gibt u.a. als Begründung den Vertragsbruch auf unserer Seite vor. Meiner Meinung nach liegt der meinerseits jedoch nicht vor, da ich weder Zeitvorgabe hatte, noch meine Arbeit eingestellt oder verweigert habe.
So die Situation. Wie kann ich diesbezüglich vorgehen? Kann ich mir die Entwürfe bezahlen lassen? Selbstverständlich würde ich ihr auch die restlichen bereits erstellten Daten zur HP zukommen lassen. Daran habe ich seit dem Austreten von B nichts geändert, da nicht klar war, ob weiter gearbeitet wird.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 15.02.06, 11:23 Titel:
Zunächst mal müßte man bei dieser Konstruktion klären, ob K überhaupt direkter Auftraggeber des Designers war oder ob nicht vielmehr B der Auftragnehmer von K war und B wiederum den Designer als "Subunternehmer" beauftragt hat. Dann müßte sich der Designer nämlich an B halten, der ihn beauftragt hat.
> So wurde aus der zunächst nur deutschen HP eine 5sprachige - inkl. 2 Sprachen mit fremden Schriftzeichen. Laut K hätte B ihr diese HP innerhalb eines Zeitraumes von 2-3 Wochen versprochen.
Deswegen sage ich immer wieder: schriftliches Lasten- und Pflichtenheft! Sonst kommen immer wieder solche nachgeschobenen Wünsche vom Kunden und am Ende streitet man sich ewig um die Bezahlung.
Wieso macht eigentlich niemand solche Sachen schriftlich? Es ist zum Haareraufen! _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Die Frage wer wessen Auftraggeber ist in dem Fall hatte ich mir auch schon gestellt. Allerdings meine ich, dass B dann in allen Belangen Vermittler hätte sein müssen, wenn ich als Designer Auftragnehmer von B gewesen wäre.
Es lief im Prinzip so ab, dass B mich zu Beginn nur gefragt hatte ob ich mich an dem Projekt beteiligen wolle und mir die Basisinformationen lieferte. Ich seh das eher als Empfehlung an. Alles weitere wurde dann direkt mit K besprochen.
Mit dem Pflichtenheft ist schon richtig ... aus Erfahrung wird man klug. Fürs nächste Mal merk ich mir das auf jeden Fall - so oder so.
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