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Verfasst am: 26.04.06, 18:47 Titel: Ich bitte um Hilfe!! Unfallrente auf unbestimmte Zeit
Hallo zusammen,
ich hatte vor ca. 3 jahren einen schweren Arbeitsunfall.
Bei einem Gutachten vor ca. 2 Jahren bekam ich eine Erwerbsminderung von 20% und somit eine Unfallrente.
Neulich musste ich nochmal zu einem Gutachter um Nachzusehen ob es zu einer unbestimmten Rente wird.
Mein Zustand ist finde ich schlechter geworden. Ich bekam vom Gutachter wieder 20%.
Im einem Brief von der Berufsgenossenschaft heisst es jetzt, mir wird die Rente entzogen.
Kommentar: Grundlage für die Entscheidung ist das Gutachten des Doctor xy. Er schätzt in seinem Gutachten die MdE zwar weiterhin mit 20 v. H. ein, hat dabei aber nicht ausreichend berücksichtigt, dass es sich bereits um die Feststellung der Rente auf unbestimmte Zeit handelt. Unter Beachtung der in der gesetzlichen Unfallversicherung allgemein gültigen Bewertungsmaßstäbe führen die im Gutachten beschriebenen Einschränkungen nicht zu einer MdE in rentenberechtigter Höhe."
Was heisst das im Klartext? Was hätte ich erreichen müssen? Warum reichen 20% nicht aus, obwohl es vorher gereicht hat? Hat der Gutachter was falsch gemacht?
Gibt es eine Möglichkeit doch noch eine Rente zu bekommen?
Hallo Steve,
es ist richtig, dass spätestens 3 Jahre nach dem Unfall die Rente auf unbestimmte Zeit festzustellen ist. Vorher ist es eine vorläufige Rente. Die Rente auf unbestimmte Zeit hat einen höheren Schutzcharakter als die vorläufige, sie kann dann nicht zu jeder Zeit entzogen werden (bei Besserung) sondern muss mindestens 1 Jahr gezahlt werden. Damit ist der Begriff "Unbestimmte Zeit" gemeint.
Bei dieser Feststellung der Rente auf unbestimmte Zeit ist es nicht wesentlich, ob tatsächlich eine Besserung oder Verschlechterung eingetreten ist. Es wird völlig unabhängig von der ersten Renteneinschätzung eine neue Einschätzung gemacht. Es kann auch sein, dass bei der ersten Einschätzung die MdE noch etwas großzügiger ausgelegt war, weil man mit den Unfallfolgen noch nicht so klar kommt (Gewöhnungseffekt, Übung mit der Behinderung).
Und genau das wird dann bei der Rentenfeststellung auf unbestimmte Zeit mit berücksichtigt. 20 % reichen aber auch bei der Rente auf unbestimmte Zeit aus, um eine Rente zu bekommen. Nur die Einschätzung, ob es 20 % sind, ist möglicherweise eine andere.
Das nur vorab als Hintergrundinfo.
Auch wenn der Gutachter, bei dem Du warst, weiter zu 20 % kommt, egal, ob er falsch gelegen hat oder er es wirklich so sieht, die BG ist daran nicht gebunden, es ist lediglich ein Vorschlag an die BG. Sie hat zu entscheiden. Der Gutachter muss nichts falsch gemacht haben.
Wenn Du eine Verschlechterung festgestellt hast, hast Du dem Gutachter das bestimmt erzählt!?! Kann man das objektiv beweisen, sprich irgendwie messen?
Es wäre am besten, beide Gutachten zur Einsicht anzufordern, ggf. auch weitere Unterlagen, aus denen hervorgeht, warum die BG zu einer anderen Einschätzung gelangt als der Gutachter.
Gleichzeitig sollte man auf die Anhörung (oder ist es schon der Entzugsbescheid - dann Widerspruch) reagieren, dass man nicht einverstanden ist, weil die Unfallfolgen sich sogar verschlechtert haben und das detailliert schildern.
Vielleicht stellt sich heraus, dass die Verschlechterung nicht ausreichend vom Gutachter berücksichtigt wurde.
Für den Betroffenen ist es natürlich schwierig, objektiv seine eigenen Unfallfolgen zu bewerten, man fühlt sich subjektiv eben anders/schlechter, weil man unter den Folgen leidet.
Wenn Du die Unterlagen hast, kannst Du vielleicht erkennen, ob was objektiv besser geworden ist, was schlechter usw. oder/und mit Deinem Arzt sprechen, wenn er sich darauf einlässt oder zu einem erfahrenen Anwalt gehen, wenn Du Dir den Widerspruch nicht allein zutraust.
LG
Astrid _________________ Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit.
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