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Verfasst am: 18.09.04, 14:06 Titel: steuerliche Behandlung einer GmbH-Einlage bei Inso. der GmbH
Hallo,
wie ist die Gesellschaftereinlage in eine GmbH steuerlich zu behandeln, wenn die GmbH in Insolvenz gegangen bzw. das Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt wurde.
Ist die "verlorene" Einlage ein Privatvergnügen oder als Ausgabe absetzbar.
Falls ja, im Jahr der Zahlung oder im Jahr der Insolvenz (des Totalverlustes).
Verfasst am: 19.09.04, 14:35 Titel: Re: steuerliche Behandlung einer GmbH-Einlage bei Inso. der
Zitat:
meines Wissens zu dem Zeitpunkt, zu dem das Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen wurde und die GmbH im Handelsregister gelöscht worden ist ...
Hallo zusammen,
diese Zeitpunkte können in bestimmten Fällen jahrelang auseinanderliegen.
Ein Verlust ist nur abzugsfähig, wenn die Beteiligung mindestens 1% war. Er entsteht in dem Zeitpunkt, in dem er der Höhe nach weitestgehend feststeht. Dies ist in diesen Fällen i.d.R. der Zeitpunkt, in dem das Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen wird. Die Löschung im HR ist der spätestmögliche Zeitpunkt.
Abzugsfähig sind seit Einführung des Halbeinkünfteverfahrens aber nur noch 50% des Verlustes.
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