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im Rahmen eines Gesellschaftsvertrages einer GmbH mit zwei Gesellschaftern wird im Falle einer Veräußerung der Gesellschaftsanteile dem jeweils anderen ein Vorkaufsrecht eingeräumt. Fristen hierzu sind nicht geregelt. Innerhalb welcher Frist muss der Vorkaufsberechtigte sein Recht ausüben??????? Gilt hier auch § 464 BGB?
Das Vorkaufsrecht (§§ 463ff. BGB) umfaßt alles, was Gegenstand eines Kaufvertrags sein kann. Die Gesellschaftsanteile sind hier Gegenstand eines "Rechtskaufs", § 453 BGB.
Zitat:
BGB § 469 Mitteilungspflicht, Ausübungsfrist
(1) Der Verpflichtete hat dem Vorkaufsberechtigten den Inhalt des mit dem Dritten
geschlossenen Vertrags unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilung des Verpflichteten
wird durch die Mitteilung des Dritten ersetzt.
(2) Das Vorkaufsrecht kann bei Grundstücken nur bis zum Ablauf von zwei Monaten, bei
anderen Gegenständen nur bis zum Ablauf einer Woche nach dem Empfang der Mitteilung
ausgeübt werden. Ist für die Ausübung eine Frist bestimmt, so tritt diese an die
Stelle der gesetzlichen Frist.
BGB § 453 Rechtskauf
(1) Die Vorschriften über den Kauf von Sachen finden auf den Kauf von Rechten und
sonstigen Gegenständen entsprechende Anwendung.
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