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Ehemann (Jagdscheininhaber) verlässt nach einem heftigen Streit die eheliche Wohnung, kehrt um und nimmt eine geladene, entsicherte Pistole mit, angeblich um zum Schießstand zu fahren. (Der Schießstand hat zu dieser Jahreszeit nicht geöffnet.) Ehefrau befürchtet Suizidgedanken, telefoniert mit dem psychiatrischen Krankenhaus und erhält dort den Rat, die Polizei einzuschalten. Bevor dies geschieht, kommt ein Anruf vom Ehemann, er habe die Waffe zurückgebracht und im Stall deponiert.
Nach 30 Stunden meldet er sich aus dem psychiatrischen Krankenhaus, in dem er (Alkoholiker und bis dahin 6 ½ Jahre trocken) sich nach einem Rückfall zur Entgiftung befindet. Beim Familiengespräch im Beisein eines Therapeuten kommt es zur Trennung, da die Ehefrau sich nicht weiterhin den Wutausbrüchen des Ehemannes aussetzen möchte.
Ehemann macht ambulante Therapie in Tagesklinik, anschließend statiönäre Langzeittherapie über 3 Monate, zieht anschließend mit neuer Freundin zusammen und verklagt Ehefrau auf Unterhalt. Dann verlangt er per Rechtsanwalt die Heraugabe seines Jagdscheines und der Waffenbesitzkarte und droht mit Klage.
Ehefrau hat Angst, da er im Verlauf der Ehe immer wieder heftige Wutausbrüche hatte und drohte, sie im Falle einer Trennung „fertigzumachen“. Zwischenzeitlich hat sich auch herausgestellt, dass der Ehemann wegen einer weiteren psychischen Erkrankung in ambulanter Therapie ist.
Dass die Ehefrau nicht berechtigt ist, persönliche Dokumente zurückzuhalten ist unstreitig. Wie ist jedoch der rechtlich korrekte Weg, eine Überprüfung der Zuverlässigkeit zu veranlassen?
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