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Plakatierung an privaten Zäunen/ Entfernung durch die Stadt

 
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Kathy06
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.07.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 23.07.06, 08:18    Titel: Plakatierung an privaten Zäunen/ Entfernung durch die Stadt Antworten mit Zitat

Guten Morgen,

ich hoffe mein Beitrag ist hier richtig, ansonsten bitte ich um Verschiebung.

Ich bin einen deutschen Zirkus in der Tourneeplanung tätig, dies beinhaltet die Plakatierung vor Ort.

Unser nächstes Gastspiel beginnt am Freitag, letzten Mittwoch wurde mit der Plakatierung begonnen, sowohl üder die dort zuständige DSM mit genehmigung für Plakatierung im öffentlichen Verkehrsraum (auch Stellschilder an Brücken und Laternenmasten wurden genehmigt) als auch mit Stellschildern an privaten Zäunen.

Ohne jegliche Vorwarnung wurden gestern (!!!) alle an Privatzäunen befestigten Schilder durch das Bauordnungsamt entfernt. Die Zustimmung des jeweiligen Eigentümers lag vor, diese haben dafür Freikarten im Wert von 44 Euro pro Schild erhalten).

Unsere Schilder lagern nun im Bauhof und wir sollen für die Plakatierung an PRIVATZÄUNEN 50 Cent pro Schild an die Stadt zahlen. Auch jetzt sollen wir unsere Schilder für 50 Cent auslösen, ansonsten werden sie zu Beginn der Woche vernichtet!

Wir haben diese betreffende Stadt in den letzten 10 Jahren 6 mal bereist ohne Probleme mit identischer Plakatierung. Noch im Mai durfte ein Konkurrent ebenso plakatieren.

Ist es rechtlich denkbar, dass unsere Schilder von Privatzäunen auch ohne Rücksprache der Stadt mit den Eigentümern entfernt und einbehalten werden?

Vielen Dank für jede Antwort.
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 23.07.06, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ist es rechtlich denkbar, dass unsere Schilder von Privatzäunen auch ohne Rücksprache der Stadt mit den Eigentümern entfernt und einbehalten werden?


Ja ist so denkbar, weil sie sich vermutlich zwar am Zaun, aber im öffentlichen Verkehrsraum befinden, was eine kostenpflichtige Sondernutzung darstellen könnte.

Hierbei gehe ich davon aus, dass die Zäune deutschtypisch exak auf der Grundstücksgrenze postiert sind Winken

Daneben kann es auch denkbar sein, dass die Kommune kraft eigenem Satzungsrecht die Werbung in ihrer Gesamtheit geregelt hat, woraus dann auch eine Kostenpflicht entstehen könnte.

Eine Nachfrage bei der Kommune sollte ihnen da Klarheit bringen.

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Kathy06
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.07.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 23.07.06, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ronny,

die Kostenpflicht ist nicht der Punkt, uns geht es um, die Entfernung ohne vorherige Rücksprache (Rufnummern stehen ja auf den Plakaten). Der Gesamtbetrag hätte ohne weiteres noch gestern in bar bezahlt werden können. Seitens der DSM, die einen Plakatierungsfragebogen für uns ausgefüllt haben, gab es auch keinerlei Hinweis darauf, dass die Plakatierung an Privatzäunen kostenpflichtig/ nicht mehr erlaubt ist.

Es ist keine Frage der Kosten, nur entsteht uns Schaden dadurch, dass unsere Stellschilder übers Wochenende nicht abgeholt werden können. Ganz laienhaft ausgedrückt: Wäre es nicht eher angebracht gewesen, uns die Plakatierung in Rechnung zu stellen? Die Genehmigung für Plakatierung im öffentlichen Verkehrsraum liegt ja vor, beinhaltet aber eben diese privaten Zäune nicht.

Ich kenne den Fall eines Konkurrenzunternehmens, welches seine Plakate an Privatzäunen hat hängen lassen( über mehrere Monate). Die Stadtverwaltung durfte diese nicht entfernen, da dies "Diebstahl im juristischen Sinne" gewesen wäre (es erfolgten dann mehrfache Anschreiben, Mahnungen, Bußgeld etc.).
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Kathy06
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.07.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 23.07.06, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

noch ein Nachtrag: Die Stadtverwaltung gibt keine Auskunft zur Rechtsgrundlage. "das ist eben so" ...
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.07.06, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meine, daß da jedenfalls der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzt sein dürfte...

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Kathy06
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.07.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 23.07.06, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

Was wäre eurer Meinung nach der sinnvollste nächste Schritt?
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 23.07.06, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Kathy06 hat folgendes geschrieben::
Was wäre eurer Meinung nach der sinnvollste nächste Schritt?

Zunächst einmal, die Pfeil Foren-Regeln zu beachten. Danke für Ihr Verständnis.
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Kathy06
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.07.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 23.07.06, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

OK, das hätte ich beachten sollen, aber wenigsten habe ich Dir so die Möglichkeit gegeben, auch etwas beizusteuern- wenns schon kein Wissen ist....

Danke+ Gruß
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 23.07.06, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Tip: Geben Sie ein paar Euros für qualifizierte Beratung durch einen Rechtsanwalt aus. Sie und Ihr Zirkus arbeiten doch auch nicht ehrenamtlich, oder?
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windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 23.07.06, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Ja ist so denkbar, weil sie sich vermutlich zwar am Zaun, aber im öffentlichen Verkehrsraum befinden, was eine kostenpflichtige Sondernutzung darstellen könnte.

Angenommen der Zirkus gibt ein richtig teures Sondergutachten in Auftrag um zu Beweisen, dass das Bauordnungsamt falsch liegt. Es wird nach Abgleich mit dem Grundbuch festgestellt, dass an allen privaten Zäunen an denen plaktiert wurde bis zur Grundstückgrenze noch mindestens 10 cm fehlen, sprich auch alle Plakate befinden sich auf privaten Boden. Müsste dann das Bauordnungsamt auch das Gutachten zahlen?
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es wird nach Abgleich mit dem Grundbuch festgestellt,


Falls dies das Bauamt nicht selbst feststellen können sollte, hätte es schlechte Karten. Und seinen Namen nicht verdient Winken

Zitat:
Müsste dann das Bauordnungsamt auch das Gutachten zahlen?



Ich denke nur dann, wenn das Gutachten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig gewesen wäre Winken

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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leuchtekinn
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2006
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich ist zu sagen, dass diese Fallgestaltung Landesrecht ist. Wie schon erwähnt, handelt es sich bei Schildern die an Privatzäunen hängen, welche genau auf der Grenze stehen um eine Sondernutzung. Auch wenn vieleicht nur 0,5 cm.

Um es zu verdeutlichen, Schilder die vor Geschäften hängen bedürfen ebenfalls einer Sondernutzung nach dem Straßengesetz. Auf mein Bundesland bezogen ist es so, dass die Behörde Maßnahmen treffen können. Das bedeutet widerum Ermessen, und dies bedeutet wie auch hier schon erwähnt die Wahrung des Verhältnismäßigkeitgrundsatzes.

Insgesamt betrachtet würde ich einen Fachanwalt konsultieren, da eventuell Schadensausgleich bzw. Schadensersatzansprüche gegen die Behörde bestehen könnte.
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ThomasS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 30.08.06, 09:18    Titel: naja Antworten mit Zitat

Hallo,

das Plakatieren im öffentlichen Raum richtet sich doch nach dem Straßen- und Wegegesetz, richtig? Dafür ist doch regelmäßig das Ordnungsamt und nicht das Bauamt zuständig.

Wenn das Bauamt die Beschilderung entfernt hat, dann kann dies doch eigentlich nichts mit der eingeholten Erlaubnis zu tun haben. Das Bauamt kümmert sich doch um baurechtswidrige Zustände. Es gibt doch Regelungen, wonach Hinweisschilder ab einer bestimmten Größe eine genehmigungspflichtige bauliche Anlage darstellen.

Ansonsten kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass das Bauamt Beschilderungen von Privatgrund entfernt. Die Ordnungsämter entfernen doch grundsätzlich auch nur nicht genehmigte Werbeeinrichtungen.

Oder es hat sich doch ein privater Eigentümer beschwert, wer weiß.

Nur das Bauordnungsamt kann doch nur im Rahmen seiner Zuständigkeit tätig werden. Da würde mich wirklich interessieren, wie das am Ende ausgegangen ist.

Thomas
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