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Verfasst am: 11.11.04, 10:01 Titel: Falsche Beratung?? Was tun?
Als mein Exmann mich verließ, stand ich mit 2 kleinen Kindern plötzlich ganz allein da.
In meiner Not wante ich mich irgendwann an das Sozialamt. Und diese schickten mich dann zu einen Anwalt um meine Ansprüche geltend zu machen...
Jede andere Frau, in der gleichen Situation mußte für Scheidung und Unterhaltsklage keinen cent bezahlen.
Von mir verlangte der Anwalt Vorschuß...trotz Prozesskostenhilfe. Und im nachhinein habe ich auch noch eine saftige Rechnung bekommen. Ist das so in Ordnung?
Ich bekomme nicht einmal Auskunft was die PKH bezahlt hat und was und warum ich bezahlen mußte..
Was kann ich tun??
Wäre lieb wenn mir jemand helfen könnte! Mein "guter" Anwalt läßt gerade mein Konto pfänden obwohl ich nur Sozialleistung erhalte! Wie kann ich mich dagegen währen
Verfasst am: 12.11.04, 17:18 Titel: Re: Falsche Beratung?? Was tun?
ziebel hat folgendes geschrieben::
Als mein Exmann mich verließ, stand ich mit 2 kleinen Kindern plötzlich ganz allein da.
In meiner Not wante ich mich irgendwann an das Sozialamt. Und diese schickten mich dann zu einen Anwalt um meine Ansprüche geltend zu machen...
Jede andere Frau, in der gleichen Situation mußte für Scheidung und Unterhaltsklage keinen cent bezahlen.
Von mir verlangte der Anwalt Vorschuß...trotz Prozesskostenhilfe. Und im nachhinein habe ich auch noch eine saftige Rechnung bekommen. Ist das so in Ordnung?
Ich bekomme nicht einmal Auskunft was die PKH bezahlt hat und was und warum ich bezahlen mußte..
Was kann ich tun??
Wäre lieb wenn mir jemand helfen könnte! Mein "guter" Anwalt läßt gerade mein Konto pfänden obwohl ich nur Sozialleistung erhalte! Wie kann ich mich dagegen währen
Sind Sie denn sicher, daß Sie PKH erhalten haben?
Gehe zur Geschäftsstelle des Familiengericht ( siehe Aktenzeichen ) und beantrage
Akteneinsicht. Dort müßten alle Anträge, Schriftverkehr etc. vorhanden sein. Dort findest du auch den Kostenfestsetzungsbeschluss des Anwalt, aus der er die Vollstreckung betreibt.
PKH Voraussetzung ZPO
Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozeßkosten nicht, nur zum Teil oder in Raten aufbringen kann, erhält auf ``ANTRAG`` PKH, wenn die Beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichend Aussicht auf Erfolg bietet.
Gerichte Postert T.
Alle Voraussetzung für PKH sind erfüllt. Die ist und war mittellos. OK.
Gerichtet an ziebel / Gast Anfrage vom 11.11.04,10:01
Also bist du rechtskräftig geschieden und hast ein Scheidungsurteil, oder?
Wenn ja, auf Grund das dein Mann dich verlassen hat ( vorausgesetzt das deine Angaben richtig sind ) hast du ohne wenn und aber Anspruch auf Zahlung der Hilfe zum Lebensunterhalt, darunter fällt auch Miete-Nebenkosten usw. Dieses müßte das Grundsicherungsamt zahlen.
Nächste Möglichkeit, du unterschreibst eine _ Abtretungserklärung- gegenüber dem Grundsicherungsamt, die sich das Geld von deinen Mann wiederholen können bzw. Klage erheben kann.
Mache die Bank ( Kontopfändung ) darauf aufmerksam, das es auch bei einer Kontopfändung -- FREIGRENZEN-- gibt. Das heißt, Grundsicherung(294 Euro) plus Miete u Nebenkosten für dich und zusätzlich für die beiden Kinder noch ein Freibetrag.
Diese Kontopfändung ist -- RECHTSWIIDRIG-- und entspricht nicht der Rechtsprechung, sei es ZPO, SGB, BGB usw.
Mache die Bank ( Kontopfändung ) darauf aufmerksam, das es auch bei einer Kontopfändung -- FREIGRENZEN-- gibt. Das heißt, Grundsicherung(294 Euro) plus Miete u Nebenkosten für dich und zusätzlich für die beiden Kinder noch ein Freibetrag.
Diese Kontopfändung ist -- RECHTSWIIDRIG-- und entspricht nicht der Rechtsprechung, sei es ZPO, SGB, BGB usw.
Ach Gott da muss mal wieder jemand seinen Senf dazu geben ohne den Sachverhalt genau zu kennen. Warum ist die Kontopfändung rechtswidrig? Wer sagt überhaupt, dass die Bank ihr das Geld nicht auszahlt? Gehen Sozialleistungen des Kontoinhabers auf ein gepfändetes Konto ein, so muss die Bank diese innerhalb der ersten 7 Tage nach Eingang auf Verlangen an den Kontoinhaber auszahlen. Das berührt aber die Rechtsmäßigkeit der Pfändung jedoch nicht im Geringsten.
Gerichtet an ziebel / Gast Anfrage vom 11.11.04,10:01
Also bist du rechtskräftig geschieden und hast ein Scheidungsurteil, oder?
Wenn ja, auf Grund das dein Mann dich verlassen hat ( vorausgesetzt das deine Angaben richtig sind ) hast du ohne wenn und aber Anspruch auf Zahlung der Hilfe zum Lebensunterhalt, darunter fällt auch Miete-Nebenkosten usw. Dieses müßte das Grundsicherungsamt zahlen.
Nächste Möglichkeit, du unterschreibst eine _ Abtretungserklärung- gegenüber dem Grundsicherungsamt, die sich das Geld von deinen Mann wiederholen können bzw. Klage erheben kann.
Mache die Bank ( Kontopfändung ) darauf aufmerksam, das es auch bei einer Kontopfändung -- FREIGRENZEN-- gibt. Das heißt, Grundsicherung(294 Euro) plus Miete u Nebenkosten für dich und zusätzlich für die beiden Kinder noch ein Freibetrag.
Diese Kontopfändung ist -- RECHTSWIIDRIG-- und entspricht nicht der Rechtsprechung, sei es ZPO, SGB, BGB usw.
[size=18]Vielen Dank für die vielen Antworten! An Euch allen[/size]Ja ich bin rechtskräftig geschieden!
UND Ich möchte mich gegen einen Anwalt währen!
Nur hilft mir niemand in meiner Nähe...obwohl ich im Recht bin! Wo finde ich einen mutigen guten Anwalt???
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