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wie weit hafte ich nach Austritt aus einer GmbH?

 
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teckerlin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 14.11.05, 12:40    Titel: wie weit hafte ich nach Austritt aus einer GmbH? Antworten mit Zitat

Hallo, ich hoffe jemand kann mir Helfen und weiß eine Antwort auf meine Frage.

Es geht darum, dass ich vor zwei Jahren mitgründer mit 1% einer GmbH war. Die GmbH hat nur die Hälfte des Stammkamitals einbezahlt. Also 12500 € anstatt die vollen 25000 €. Vor einem knappen Jahr bin ich aus der GmbH ausgetreten und habe mein eines % an einen Arbeitskollegen verkauft. Nun meine Frage: In wie weit hafte ich noch nach Austritt der GmbH für diese Firma? Stimmt es wirklich, dass ich noch voll für die Firma Hafte obwohl ich ausgetreten bin solange das Stammkapital nicht voll einbezahlt wurde?

Vielen dank schonmal im Vorraus,

Tina.
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 17.11.05, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Sie haften nur in Höhe der noch nicht eingebrachten Stammeinlage, aber nur wenn Ihr Nachfolgen nicht zahlungsfähig ist. Ich glaube 5 Jahre lang.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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splitter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 01.03.06, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

Also jetzt für 12500 ? Überrascht
oder die 1% also 250
die hälfte des Stammkapitals wurde eingezahlt also
dies nochmal halbieren und am ende
kommt 150 € raus ?
haftet er dann für 150 € oder hab ich das falsch gerrechnet.
_________________
Ich stelle nur fragen , damit andere die antwort lesen können.
*************************************************************
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 01.03.06, 20:10    Titel: Haftung Antworten mit Zitat

Lieber Splitter,

die Hälfte von 250 ist doch 125, oder?

Dies gilt aber nur, wenn er seinen Anteil auch nur zur Hälfte eingezahlt hat. Es kann ja sein, dass er seinen Anteil schon voll eingezahlt hatte.
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Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 01.03.06, 23:53    Titel: Antworten mit Zitat

splitter hat folgendes geschrieben::
Also jetzt für 12500 ? Überrascht
oder die 1% also 250
die hälfte des Stammkapitals wurde eingezahlt also
dies nochmal halbieren und am ende
kommt 150 € raus ?
haftet er dann für 150 € oder hab ich das falsch gerrechnet.

Wenn der Geschäftspartner nicht zahlungsfähig ist, muß der 1% Anteilseigner die vollen 12,500€ einbringen.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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