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markenrecht_2

 
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jiggy-jar
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 17.02.06, 12:01    Titel: markenrecht_2 Antworten mit Zitat

Hi
Eventuell sollte ich das Problem anders formulieren:

Peter hat beim Patent-und Markenamt versucht,
die Marke "Porntrap" eintragen zu lassen.
Nachdem die Prüfung auf absolute Schutzhindernisse
abgeschlossen war, hat er einen Brief bekommen,
mit einer Beanstandung. Die Marke würde eine grobe Geschmacksverletzung
darstellen (i.e.S "Sittenwidrigkeit")
Sie war gedacht als Bekleidungsmarke.(übersetzt halt "Pornofalle")

Er kann nicht verstehen, wie Marken wie z.B "Fuck of the year"
oder "pervert" eingetragen werden und seine nicht.

Noch hat er (2 Monate)Zeit, sich dazu zu äußern.
Weiß evtl. jemand, wie er vorgehen müsste, damit
die Marke doch noch registriert werden kann?

Er hat da an sowas wie "Vergleichsurteile" gedacht
und darauf aufmerksam zu machen, welche Marken s.o
bereits registriert sind.

Kann jemand dem peter helfen?
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Frhr. v. Gravenreuth
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 820
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 17.02.06, 16:28    Titel: Re: markenrecht_2 Antworten mit Zitat

jiggy-jar hat folgendes geschrieben::
Hi
Eventuell sollte ich das Problem anders formulieren:

Peter hat beim Patent-und Markenamt versucht,
die Marke "Porntrap" eintragen zu lassen.
Nachdem die Prüfung auf absolute Schutzhindernisse
abgeschlossen war, hat er einen Brief bekommen,
mit einer Beanstandung. Die Marke würde eine grobe Geschmacksverletzung
darstellen (i.e.S "Sittenwidrigkeit")
Sie war gedacht als Bekleidungsmarke.(übersetzt halt "Pornofalle")

Er kann nicht verstehen, wie Marken wie z.B "Fuck of the year"
oder "pervert" eingetragen werden und seine nicht.
?


Dazu gibt es Entscheidungen z.B. zu den Markenanmeldungen:
"Schnallntreiber" (bayerisch = Zuhälter),
"Busengrabscher",
"Schlüpferstürmer" - alle für alkoholische Getränke. Sie wurden alle nicht eingetragen (Entscheidungen des BPatG).

"Fuck of the year" konnte ich als deutsche Marke nicht finden.

Derartige Sachen sind sogar wettbewerbswidrig:

"Der Vertrieb von Likörfläschchen mit Etikettierungen, auf denen die Bezeichnungen "Busengrapscher" bzw. "Schlüpferstürmer" mit sexuell anzüglichen Bilddarstellungen von Frauen verbunden sind, verstößt gegen § 1 UWG, weil dadurch der - diskriminierende und die Menschenwürde verletzende - Eindruck sexueller Verfügbarkeit der Frau als mögliche Folge des Genusses des angepriesenen alkoholischen Getränks vermittelt wird."
BGH: http://www.recht.com/heymanns/start.xav?bk=heymanns_bgh_ed_datz&startbk=heymanns_bgh_ed_datz&start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D'I%20ZR%2091%2F93'%5D&hls=schl%C3%BCpferst%C3%BCrmer%20bgh
_________________
Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
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jiggy-jar
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 17.02.06, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Danke schonmal für die Antwort.

Die Marke "Fuck of the year" ist als
europäische Gemeinschaftsmarke eingetragen
worden und taucht deshalb nicht gesondert
in der deutschen Datenbank auf (denke ich).

Das eigentliche Problem an der Sache ist nicht
unbedingt, dass ich darauf beharre diese Marke
zu bekommen. Mir würde ein Kompromiss mit
dem DPMA schon reichen. Eventuell eine
Variation der Marke oder ähnliches.

Kann ich u.U. erwarten, dass die sich auf einen
Kompromiss einlassen oder sind die sehr an
bürokratuischen Vorgaben gebunden?

Bin halt nur Student und kann mir weitere 300 Euro für
eine neue Eintragung nicht leisten.

Gruß
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Frhr. v. Gravenreuth
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Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 820
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 17.02.06, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="j
Die Marke "Fuck of the year" ist als
europäische Gemeinschaftsmarke eingetragen
worden und taucht deshalb nicht gesondert
in der deutschen Datenbank auf (denke ich).
[[/quote]

Die HMA-Daternbank habe ich nicht geprüft - die sind liberaler.

Zitat:

Das eigentliche Problem an der Sache ist nicht
unbedingt, dass ich darauf beharre diese Marke
zu bekommen. Mir würde ein Kompromiss mit
dem DPMA schon reichen. Eventuell eine
Variation der Marke oder ähnliches.


Eine Marke kan nach ihrer Anmeldung nicht mehr geändert, allenfalls eingeschränkt werden.

Was man machten könnte wäre auf die Eintragung der Marke Marke "Fuck of the year" (wird das DPMA wenig beeindrucken) und der Marke " Cosa Nostra" für Reinigungsmittel, Schmuck, Bekleidung ( BPatG GRUR 1996, 408) hinweisen. Da ging es auch um einen "Sittenverstoß". Viel Chancen gebe ich Sache nicht; ein Versuch ist es auf jeden Fall wert.



.
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Günter Frhr. v. Gravenreuth
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