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Ladekosten für E-Rollstuhl

 
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myLord
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Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 544

BeitragVerfasst am: 15.02.06, 16:49    Titel: Ladekosten für E-Rollstuhl Antworten mit Zitat

Hallo,

ich betreue in meiner Freizeit eine Schwerbehinderte Frau, die im Rollstuhl sitzt. Sie ist Grundsicherung-Empfängerin. Weil ich aus beruflichen Gründen umziehen musste, ist Sie mir nachgezogen. Soweit die kurze Vorgeschichte.

Die AOK Niedersachsen hat der Frau einen E-Rollstuhl gestellt, damit die Mutter der Frau mit ihr rausgehen kann. Die AOK Niedersachsen hat bisher auch die Kosten für das Aufladen der Batterie übernommen. Nun sind wir ja nach Karlsruhe gezogen. Die AOK vor Ort will aber die Kosten nicht übernehmen. Sie schreiben:

"Wir sind der Auffassung, dass diese laufenden Kosten in den privaten Bereich des Betroffenen fallen und hierzu die Eigenleistung im Vordergrund steht."

In dem Antrag habe ich mich auf das Urteil des Sozialgerichts bezogen

"Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts
(Az: 3RK/96 vom 6. Februar 1997) hat die Krankenkasse für die Betriebskosten
aufzukommen."

Was kann ich nun machen, damit die AOK zahlt?
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Stefanie145
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 15.02.06, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Dies müsste Ihnen die AOK ja in einem Bescheid mitgeteilt haben. Legen Sie gegen diesen Bescheid Widerspruch ein (binnen 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides). Sollte die AOK auch dann immer noch auf dem Standpunkt stehen, sie müsse die Stromkosten nicht übernehmen, können Sie die AOK vor dem Sozialgericht verklagen.

Wenn es sogar ein einschlägiges Urteil vom Bundessozialgericht gibt, sollte ein Anwalt nicht unbedingt notwendig sein und Sie haben in jedem Fall keine Kosten für das Sozialgericht. Sollten Sie sich einen Anwalt nehmen, kann es sein, dass Sie die Kosten in jedem Fall selber tragen müssen. Erkundigen Sie sich da bitte vorher.

Edit:
Die Anträge etc. müssen im Namen Ihrer Bekannten erfolgen und diese muss diese auch unterschreiben.
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myLord
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Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 544

BeitragVerfasst am: 15.02.06, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

nee, die AOK hat das nicht im Bescheid mitgeteilt. Es war ein einfacher Brief. Betreff: "Anfrage auf Ersatz für Energiekosten". Es war aber keine Anfrage, sondern ein Antrag.
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Stefanie145
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 15.02.06, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Ablehnung ist eigentlich immer ein Bescheid, sofern dieser schriftlich erfolgt. Bei einem Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung haben Sie den Vorteil, dass Sie eine längere Widerspruchsfrist haben.

Ich würde trotzdem in den nächsten Tagen einen Widerspruch gegen dieses Schreiben einlegen.
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myLord
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Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 544

BeitragVerfasst am: 15.02.06, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Mal so eine rein rechtliche Frage:

Die AOK und die Karlsruher Behörden verschicken Briefe über eine regionale Post. Es dauert ab und zu etwa 5-6 Tage, bis ein Brief ankommt. Ich habe auch irgendwie das Gefühl, dass die Behörden das ganze ausnutzen. Angenommen folgendes: Am 10.1 wird ein Brief geschrieben (jedenfalls ist das das Datum des Briefes). Am 15 habe ich den Brief im Briefkasten. Am 24 hat man dann ein ein vom 23.1. datiertes Schreiben mit der Aufforderung auf das erste Schreiben zu antworten (z.T. auch mit Androhung von Bußgeldern).
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Astrid69
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Anmeldungsdatum: 09.12.2004
Beiträge: 608
Wohnort: Magdeburg

BeitragVerfasst am: 16.02.06, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

myLord hat folgendes geschrieben::
Mal so eine rein rechtliche Frage:

Die AOK und die Karlsruher Behörden verschicken Briefe über eine regionale Post. Es dauert ab und zu etwa 5-6 Tage, bis ein Brief ankommt. Ich habe auch irgendwie das Gefühl, dass die Behörden das ganze ausnutzen. Angenommen folgendes: Am 10.1 wird ein Brief geschrieben (jedenfalls ist das das Datum des Briefes). Am 15 habe ich den Brief im Briefkasten. Am 24 hat man dann ein ein vom 23.1. datiertes Schreiben mit der Aufforderung auf das erste Schreiben zu antworten (z.T. auch mit Androhung von Bußgeldern).


Das mit den langen "Laufzeiten" kann gerade in größeren Behörden vorkommen, ist aber für den Empfänger egal.
Maßgebend ist das Datum des Erhalts.
Im Zweifelsfalle hat die Behörde den Zugang des Schreibens zu beweisen, was bei normaler Post regelmäßig nicht gelingt.
Falls man dagegen vorgehen möchte, ist es halt (vorsorglich) besser in der Art "Ihr Schreiben vom 10.01....., erhalten am 15.01....."

Gruß
Astrid
_________________
Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit.
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