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Name ohne Erlaubnis in ein Forum gesetzt

 
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EMWOLF
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Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.02.06, 00:29    Titel: Name ohne Erlaubnis in ein Forum gesetzt Antworten mit Zitat

Es ist vielleicht eine etwas ungewöhnliche Frage:

Ich bin Angestellte in einer Firma, die Reklamationbearbeitungen auch über E-Mail Accounts bearbeitet. Nun habe ich durch Zufall in einem Internet-Forum das Schreiben einer Dame gefunden, die ein Schriftstück, dass ich im Auftrag dieser Firma an Sie gesandt habe, dort veröffentlicht hat. Diese Dame hat meinenen vollen Namen in diesem Beitrag veröffentlicht. Es ist ihr gutes Recht Ihre Meinung in dem Forum kund zu tun. Jedoch bin ich der Meinung, dass sie die Signatur hätte weglassen oder abkürzen müssen.
Sie hatte nicht das Einverständnis meiner Seits, meinen Namen zu veröffentlichen.
Habe ich die Möglichkeit rechtliche Schritte gegen diese Vorgehensweise zu unternehmen?
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ATCler
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 333
Wohnort: Berg

BeitragVerfasst am: 17.02.06, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich denke nicht, dass Sie da recht viel machen können...
Natürlich hätte man den Namen kürzen oder schwärzen können, allerdings gebe ich auch zu bedenken, dass es dem Empfänger eines Briefes freisteht, was er damit machen will.
Ein Brief ist kein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, so dass Sie hier keine Handhabe haben werden. Auch das Briefgeheimnis ist nicht verletzt, denn das könnte man nur auf dem Weg vom Absender zum Empfänger.

Bei einem Leserbrief z.B. müssen Sie auch mit der Veröffentlichung Ihres names und ggf. Adresse einverstanden sein, sonst wird er nicht gedruckt!
Zugegebenermaßen hinkt dieser Vergleich einwenig...
_________________
Grüße,
Thomas

Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht!
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wbnsy
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.02.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.02.06, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

In Betracht kommt aber möglicherweise eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG. Deshalb ist der Gang zu einem Rechtsanwalt oder einer öffentlichen Rechtsberatung nicht sinnlos. Zunächst sollte man aber den Betreiber des Forums darauf aufmerksam machen, dass man sich gegen den Beitrag mit der vollen Namensnennung wehren wird. Und ihn auffordern, diesen Beitrag zu überarbeiten.

Die Frage des Persönlichkeitsrechts wurde jetzt gerade aktuell im Streit zwischen wikipedia und den Eltern des verstorbenen Hackers Tron. Diese verlangen von wikipedia es zu unterlassen, tron's bürgerlichen Namen im Internet zu veröffentlichendie Unterlassung. Bisher zwar erfolglos, aber der Hacker tron war als Person der Zeitgeschichte einzuordnen. Dafür gelten dann andere Maßstabe als im Fall der Threaderstellerin.
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