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recht.de :: Thema anzeigen - BU: Vom Vollzugsbeamten zum Verwaltungsbeamten, BU ändern?
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BU: Vom Vollzugsbeamten zum Verwaltungsbeamten, BU ändern?

 
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Herrmann112
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 17.02.06, 21:45    Titel: BU: Vom Vollzugsbeamten zum Verwaltungsbeamten, BU ändern? Antworten mit Zitat

Guten Abend,

ich hatte vor einigen Jahren eine BU-Versicherung (AXA) abgeschlossen, der angegeben Beruf war damals BFW-Vollzugs-Beamter. Jetzt wird es so kommen, das ich als Beamter in der Verwaltung, ggf. auch in einer anderen Hamburger-Behörde, einen neuen Arbeitsplatz finde, da ich laut Gutachten, nicht mehr als Vollzugsbeamter arbeiten kann.

Wenn ich als Verwaltungsbeamter anfange, muss ich dann die o.g. BU-Vers. neu, bzw. zu anderen Konditionen abschliessen?

Vielen Dank für ihre Bemühungen
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Eifeler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 18.02.06, 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist möglich, dass Sie als Verwaltungsbeamter in eine günstigere Berufsklasse eingestuft werden als das bei dem Vollzugsbeamten der Fall war. Dies hängt jedoch von Ihrem Versicherer ab. Einen Berufsklassenwechsel zu Ihren Gunsten können Sie dem Versicherer anzeigen, während Sie bei einer Schlechterstellung nicht dazu verpflichtet sind. Hängt aber alles vom Versicherer und den jeweiligen Bedingungen ab.

Im Normalfall lohnt sich auch noch mal ein Vergleich mit den am Markt befindlichen Produkten. Dies hängt jedoch von vielen Faktoren ab, z.b. Alter. Auch ist nicht bekannt, warum dieses Gutachten erstellt wurde. Hat es mit gesundheitlichen Problemen zu tun, kann man sich den Vergleich fast sparen.
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Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
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fagus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 18.02.06, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verstehe die Frage nicht. Wenn sie laut Gutachten nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können, sind sie ja zumindest mal in diesem Beruf berufsunfähig. Aber vielleicht habe ich das falsch verstanden.
Was für einen Sinn macht sonst eine BU Versicherung wenn man sie nicht nutzt? Aber vielleicht haben sie ja durch den Wechsel keine finanziellen Nachteile..
Einen ´Berufswechsel´ muss man der Versicherung nicht mitteilen. Relevant ist bei der BU die zuletzt ausgeübte Tätigkeit.
Das bedeutet natürlich dass man bei einer Karriere die als Holzfäller begann und bei ständig unter Anpassung an die gesundheitliche Situation erfolgtem ´Berufswechsel´ in leichtere Tätigkeiten man sich die BU Leistung problemlos selbst verbauen bzw. verkomplizieren kann.


Gruss - fagus
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