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PKV: Doppelte Entbindung der Schweigepflicht?

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 17.02.06, 18:34    Titel: PKV: Doppelte Entbindung der Schweigepflicht? Antworten mit Zitat

Hallo!
Mal angenommen ich habe vor drei Jahren eine private Zusatzkrankenversicherung abgeschlossen. Mit meiner Unterschrift habe ich laut den Bedingungen die Schweigepflicht meiner Ärzte gegenüber meiner Versicherung ja automatisch aufgehoben. Nun soll ich aber nochmal in einem ganz speziellen Fall einen Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Bin ich dazu verpflichtet oder kann ich mich auch einfach weigern?
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Melle
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 17.02.06, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hänschen

prinzipiell hast mit der Unterschrift im Antrag den Versicherer ermächtigt von allen Ärzten, Zahnärzten, Angehörigen anderer Heilberufe, Beschäftige von Krankenhäusern und Gesundheitsämtern die für die Leistungs- und Antragsprüfung erforderlichen Auskünfte einzuholen. Welche Auskünfte das sind, liegt im Ermessen des Versicherers Ausrufezeichen

Selbstverständlich kannst du dich weigern. Beachte dabei jedoch dazu die vertraglich vereinbarten Obliegenheiten (Rechtspflichten des Versicherungsnehmers am Versicherungsvertrag). Du bist verpflichtet, dem Versicherer alle Auskünfte zu erteilen, die zur Prüfung des Leistungsanspruches notwendig sind. Einklagen kann der Versicherer diese Obliegenheiten nicht, jedoch führt dies zur Leistungsfreiheit.

Die Versicherung wird dir also dann mitteilen, daß sie die Kosten nicht übernehmen kann. Bleibt letztendlich ja deine Entscheidung Winken

Zu der seperaten Anforderung durch den Versicherer:

Manchen Ärzten reicht die allgemeine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht nicht aus und wünscht sich vom Versicherer eine fallbezogene Schweigepflichtsentbindung. Das ist alles.
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