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Zugang zur GKV nach Selbständigkeit

 
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Uwe 1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.07.2005
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 24.06.06, 09:09    Titel: Zugang zur GKV nach Selbständigkeit Antworten mit Zitat

Folgendes Beispiel und natürlich erstmal ein herzliches Hallo ins Forum.

Kollege A. macht sich zum 01.09.2006 aus Alg I Selbständig (6 Monate ÜG).
Zum 01.10. beginnt die PKV.
Erste Frage: Erlöscht die GKV mit der Aufnahme des selbständigen Gewerbes automatisch oder müssen hier Fristen zur Kündigung gewahrt werden?
Zweites Problemfeld:
Nach dem 6. Monat stellt er fest, dass er die Tragfähigkeit seiner Existenz wohl falsch eingeschätzt hatte (geänderte Marktsituation z.Bsp.) Nun hat er noch 6 Monate Restanspruch Alg I .
Imho sollte dieser Restanspruch eine Beitragspflicht in der GKV begründen, mithin einen Wiedereinstieg in selbige... oder besser formuliert, einen Ausstieg aus der PKV ermöglichen. Sehe ich das jetzt richtig oder falsch?

Danke für Anregungen und Hinweise
Grüße aus Oerfranken

Uwe
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Der Klügere gibt nach - sagt man. Und weil das seit Ewigkeiten so ist, sind jetzt die Dummen an der Macht!
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Stefanie145
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 24.06.06, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

A sollte sich zunächst im Klaren sein, dass er für den Zeitraum vom 1.9 bis 1.10 keinen Versicherungsschutz gegen Krankheit hat, denn der nachgehende Leistungsanspruch aus der GKV entfällt, wenn einer Erwerbstätigkeit nachgegangen wird. Da dies hier der Fall ist, besteht auch ab dem 1.9. kein Leistungsanspruch der Krankenkasse mehr.

Für das Ende der Mitgliedschaft in der GKV gibt es 2 Möglichkeiten.
Entweder kündigt A bei seiner Krankenkasse unter der Einhaltung der Kündigungsfrist (2 Monate zum Monatsende) zum 31.8 (muss demnach noch bis zum 30.6. bei der Krankenkasse eingehen) oder er lässt die Mitgliedschaft durch das Abmelden durch die Bundesagentur für Arbeit auslaufen.
Der Vorteil bei er Kündigung ist, dass A dann bei einer eintretenden Versicherungspflicht innerhalb von 18 Monaten nach Ende der Mitgliedschaft sich eine neue Krankenkasse aussuchen kann, ansonsten wäre er dann an seine jetztige Krankenkasse gebunden.

Von der PKV in die GKV zu kommen, ist nicht so leicht. Es muss entweder Versicherungspflicht (z.B. auf Grund von einer Beschäftigung oder dem Bezug von Arbeitslosengeld) bestehen oder der Anspruch auf eine Familienversicherung. Bei Versicherungspflicht müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein. So ist für jemanden, der bereits das 55. Lebensjahr vollendet hat der Eintritt in die GKV nur in Ausnahmefällen möglich, wenn er die letzten 5 Jahre nicht gesetzlich versichert war.
Jemand der jedoch nur 6 Monate nicht gesetlich versichert war, dürfte in der Regel bei Eintritt der Versicherungspflicht wieder in die gesetzliche Krankenversicherung kommen.

Es sollte jedoch bedacht werden, dass für die freiwillige Versicherung in der GKV, die evtl. an den Restanspruch von 6 Monaten ALG I - Bezug eintreten soll, eine Vorversicherungszeit von 24 Monaten in den letzten 5 Jahren erfüllt sein muss. Erfüllt A diese auch, wenn er zwischenzeitlich in der PKV war?

A sollte sich vielleicht auch überlegen, ob es für ihn nicht sinnvoller ist, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern und lediglich eine private Krankentagegeldversicherung abzuschließen.
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FM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 25.06.06, 12:49    Titel: Re: Zugang zur GKV nach Selbständigkeit Antworten mit Zitat

Uwe 1 hat folgendes geschrieben::
Folgendes Beispiel und natürlich erstmal ein herzliches Hallo ins Forum.

Kollege A. macht sich zum 01.09.2006 aus Alg I Selbständig (6 Monate ÜG).


Wird nicht funktionieren, da es dann kein Überbrückungsgeld mehr gibt.

Die Nachfolgeleistung Gründungszuschuss verbraucht den AlG-Anspruch, wodurch die eingeplante Rückkehr ins AlG 1 ausgeschlossen sein könnte.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 25.06.06, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Was ich nicht verstehe: warum geht A nicht allen evtl. Problemen mit der KV aus dem Weg (als Existenzgründer dürfte er genug andere, wichtigere haben) und versichert sich als freiwilliges Mitglied einer GKV? Geschockt
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Sapere Aude! (Kant)
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 25.06.06, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Was ich nicht verstehe: warum geht A nicht allen evtl. Problemen mit der KV aus dem Weg (als Existenzgründer dürfte er genug andere, wichtigere haben) und versichert sich als freiwilliges Mitglied einer GKV?

Die Antwort ist vermutlich es kostet deutlich mehr... Winken
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 25.06.06, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Die Antwort ist vermutlich es kostet deutlich mehr... Winken
Was wohl nicht unbedingt für eine langfristige Betrachtungsweise spricht... Winken
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