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Verfasst am: 18.02.06, 14:17 Titel: Vertretung von vier Beschuldigten?
Darf ein Anwalt in einem Strafverfahren gegen 5 Beschuldigte, 4 dieser Beschuldigten anwaltschaftlich vertreten? D.h. auch von allen vier Vorschuss verlangen?
Ändert sich etwas, wenn sich der Anwalt in einer Bürogemeinschaft mit drei anderen Anwälten befindet?
Darf ein Anwalt in einem Strafverfahren gegen 5 Beschuldigte, 4 dieser Beschuldigten anwaltschaftlich vertreten?
Nein, § 146 StPO (Verbot der Mehrfachverteidigung).
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Zitat:
StPO § 146
Ein Verteidiger kann nicht gleichzeitig mehrere derselben Tat Beschuldigte
verteidigen. In einem Verfahren kann er auch nicht gleichzeitig mehrere verschiedener
Taten Beschuldigte verteidigen.
RPS hat folgendes geschrieben::
Ändert sich etwas, wenn sich der Anwalt in einer Bürogemeinschaft mit drei anderen Anwälten befindet?
Ja, wenn jedes Sozietätsmitglied (aufgrund Einzelvollmacht) jeweils einen anderen Beschuldigten verteidigt (hierzu gibts BVerfG-Entscheidungen, s. Meyer-Goßner, StPO, § 146 Rn. 8 mwN). Das ist zulässig. Der fünfte Beschuldigte braucht dann allerdings einen anderen Anwalt.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 23.02.06, 01:20 Titel:
Wobei, jurico ergänzend, das Problem der "Mehrfachverteidigung" dann nicht besteht, wenn die Verteidigung "dominosteinchenweise" nacheinander erfolgt, z. B. Anwalt A erst Beschuldigten 1 vertritt, gegen diesen eingestellt wird, dann Beschuldigten 2, gegen diesen eingestellt wird, dann Beschuldigten 3, gegen diesen eingestellt wird, etc... Die Betonung des § 146 StPO liegt eben in dem Wort "gleichzeitig".
das Problem der "Mehrfachverteidigung" dann nicht besteht, wenn die Verteidigung "dominosteinchenweise" nacheinander erfolgt, z. B. Anwalt A erst Beschuldigten 1 vertritt, gegen diesen eingestellt wird, dann Beschuldigten 2, gegen diesen eingestellt wird, dann Beschuldigten 3, gegen diesen eingestellt wird, etc...
Was aber, wenn nicht eingestellt wird? Dann läuft das so:
Beschuldigter A - Angeschuldigter A - Angeklagter A - Urteil erster Instanz - Berufung - Revision - Zurückverweisung - Urteil erster Instanz - ... Und dann noch B bis E; das dauert 50 Jahre.
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