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Verfasst am: 18.02.06, 14:20 Titel: Rechtlicher Aspekt: Hund in der Schule
Hallo!
Ich hoffe nicht mit meinem Beitrag gegen die Forumsregeln zu verstoßen, da es eher eine Anfrage als ein konkreter Fall ist.
Als Lehramtsanwärter an einer Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung (früher Sonderschule für Erziehunsschwierige) schreibe ich demnächst an meiner 2. Staatsarbeit. Diese wird sich mit dem therapeutischen Einsatz eines Hundes in einer Klasse (ruhigere Stimmung, Verantwortung lernen, soziale Kontakte ermöglichen, etc.) beschäftigen.
Worin ich aber unsicher bin, ist der rechtliche Aspekt. Das Schulgesetz gibt nicht so viel her, wie ich gerne hätte. Deswegen meine Frage ans Forum:
- Welche Gesetze sind relevant für den Einsatz eines Hundes an Schulen?
--> Ich denke da an den möglichen Fall, dass ein Hund einen Schüler verletzt, oder ein Schüler den Hund. Auch Sachbeschädigung (Hund beißt ein Loch in die Hose des Schülers) wäre denkbar. Vielleicht gibt es auch den Fall, dass ein Schüler durch den Hund sekundär geschädigt wird (erschrickt sich, stolpert; hat eine nicht bekannte Allergie).
- Wer ist haftbar? Schule, Hundebesitzer, Klassenlehrer, aufsichtführender Leher in der Klasse, Aufsicht in der Pause?
Da ich kein Jurist bin, würde ich mich über jeden Hinweis (auch Links, die ich über Google vielleicht nicht gefunden habe) sehr freuen.
Mit bestem Dank im Voraus
subler
Hier wirst du dazu kaum genauere Informationen finden, dazu ist das zu speziell.
Es gibt aber bereits eine ganze Menge Projekte, bei denen Hunde in Altenheimen, bei Schwerbehinderten und ich glaube sogar bei autistischen Kindern eingesetzt werden. Dort müssten die entsprechenden Probleme bereits geregelt sein.
Du kannst einerseits versuchen, zu googeln. Im Falle einer Arbeit würde ich aber eher empfehlen, nach einer Hundeausbildungsstätte zu suchen (geht auch per Googel), die solche Hunde ausbilden; ohne Ausbildlung läuft da nämlich meines Wissens gar nichts. Und die Voraussetzung für jede weitere Ausbildung ist die Begleithundprüfung.
Also Hundeschulen, die weniger private Familienhunde erziehen, sondern solche, die Blindenhunde, Behindertenservicehunde usw. ausbilden.
Rechtlich ist die Lage in der Regel so, dass man das wohl parallel zu Blinden-, Behindertenservice- und Rettungshunden sehen wird: hat der Hund die entsprechenden Prüfungen bestanden, gilt er als so zuverlässig, dass die Landeshundegesetze für ihn zumindest teilweise nicht mehr gelten. Und wenn der Hund einen anerkannten 'Beruf' hat, sieht die Sache auch zivilrechtlich (Haftung) anders aus (vgl. § 833 BGB). _________________ Grüße,
Abrazo
Verfasst am: 20.02.06, 00:37 Titel: Re: Rechtlicher Aspekt: Hund in der Schule
Darf man hier Links setzen???
Dieser Hund ( http://www.griselda.de/gandalf.htm ) wird als Therapiehund in einem Heim für psychisch kranke Erwachsene eingesetzt. Ich denke, daß seine Eigentümerin, die in diesem Heim als Betreuerin arbeitet, Dir in allen Fragen weiterhelfen kann und auch gerne behilflich sein wird.
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