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Ein PKW sollte verkauft werden und wurde per Inserat in einer Tageszeitung inseriert. Ein Interessent meldete sich und mündlich wurde der Kauf vereinbart. Der Käufer schickte per Fax einen Kaufvertrag, in dem ein Abholdatum vereinbart wurde. Der Verkäufer faxte den Vertrag unterschrieben zurück. Einen Tag vor Abholung rief der Käufer an und verschob den Abholtermin um einen Tag. Am nächsten Tag rief der Käufer erneut an und verschob den Termin um 3 weitere Tage. Nun bot sich dem Verkäufer die Gelegenheit, den PKW an einen anderen Käufer zu vekaufen. Kann er dies tun und sich darauf berufen, dass der schriftlich vereinbarte Abholtermin nicht eingehalten wurde??
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