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Verfasst am: 22.02.06, 19:51 Titel: zahlt das die Haftpflicht?
Hallo zusammen,
folgende Frage:
Hatte im April 2005 einen Sportunfall beim Fussball.
In einem Zweikampf habe ich einen Schneidezahn verloren.
Jetzt ist es endlich soweit, das ich einen "neuen Zahn" bekomme.
aber mit dem neuen Zahn flattern auch die rechnungen ins Haus,
es handelt sich um ca 2400 Euro, ca 1000 Euro übernehmen Krankenkasse
und Versicherung meines Sportvereins, bleibt der rest an mir hängen?
oder übernimmt sowas auch die haftpflicht meines gegenspielers?
war das ein rein privates "gebolze" unter freunden (das kann ja auch im verein passieren)?
oder war das im rahmen eines training oder gar eines turnieres oder oder? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
es war im rahmen eines normalen punktspiels.
es war auch sicherlich keine absicht.
ich war damals noch in der ausbildung und jetzt muss ich bald meinen zivildienst
ableisten, da hat man nicht mal eben 1400 Euro auf der hohen kante.
und da wollt ich mal alle möglichkeiten abklopfen...
Das Amtsgericht Bremen hat mit Urteil (Az. 7 C 161/03) entschieden, dass eine Sportlerin ihre Mitspieler nicht auf Schadensersatz in Anspruch nehmen kann, wenn sie sich beim Aufwärmtraining verletzt.
Im konkreten Fall war eine Sportlerin vor Trainingsbeginn beim Aufwärmen von einem Basketball am Kopf getroffen worden, wodurch ihre Brille zu Bruch ging. Ihre Schadenersatzklage vor dem Amtsgericht Bremen blieb auch erfolglos.
Grundsätzlich ist derjenige, der Gesundheit oder Eigentum eines andern schädigt, dafür auch finanziell verantwortlich. Er haftet mit seinem gesamten Vermögen und zahlt bei bleibenden Gesundheitsschäden oft ein Leben lang.
Doch es gibt auch Ausnahmen von dieser Regel: verletzt man beim Mannschaftssport einen Mitspieler, ist man nicht zwangsläufig schadenersatzpflichtig. Das geht aus dem Grundsatz der Haftungsfreistellung hervor, der in solchen Fällen oft greift. Teilnehmer an Sportarten, bei denen Körpereinsatz gegen Mitspieler innerhalb gewisser Grenzen zur Eigenart des Sports gehört, setzen sich bewusst der spieltypischen Verletzungsgefahr aus. Zu diesen Sportarten zählt die Rechtsprechung zahlreiche Mannschaftssportarten, wie beispielsweise Fußball, Basketball, Handball oder American Football. Durch die freiwillige Teilnahme bringt der Sportler nach Auffassung der Gerichte zum Ausdruck, dass er das Risiko von Verletzungen, die trotz Einhaltung der Regeln entstehen können, nicht auf den Mitspieler abwälzen will und deswegen keine Schadenersatzansprüche erheben wird. Das gilt für Unfälle, die sich beim Wettkampf wie auch im Aufwärmtraining ereignen.
Bei Unfällen auf der Skipiste oder zwischen Radlern, Joggern und Inline-Skatern ist der Verursacher in aller Regel haftbar.
so oder so ähnlich könnte das hier auch aussehen.
das hier ist zwar nur eine amtsgerichtsentscheidung, aber ich glaube mich zu erinnern, das es gleichartige entscheidungen auch bei höheren instanzen schon gegeben hat. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 23.02.06, 11:18 Titel:
Hi,
schließe mich auch talla an.
Noch eine Ergänzung: es soll Unfallversicherungen geben, die solche Schäden einschließen. Ob die allerdings bei Sportarten wie Fußball etc. nicht doch einen Leistungsausschluß drin haben, weiß ich nicht. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
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