Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Nach schwerer Krankheit war A nicht mehr in der Lage die anfallenden Wege selbst zu erledigen(Ämterwege und das Finanzielle)daraufhin wurden die Sachen(wichtigen Papiere,Testament,Geldkarte(Kontoverfügung)an den Sohn weiter gegeben.Aus weiter Entfernung beobachtete ich das ganze und stellte fest das A überhaupt keinen Überblick mehr über Finanzen und wichtigen Papiere mehr hatte.Selbst das Testament wurde geöffnet und bis heute nicht an A zurück gegeben.Das Girokonto war immer 0.00Euro.Heute ist A wieder zuhause und tagsüber in einer Tagespflege.Und am WE alleine zu Hause.Morgens kommt eine Schwester und Abends.A forderte ihren Sohn mehrmals auf Kontokarte wichtige Papiere und das Testament wieder auszuhändigen,was er nicht tat.Nach langem überlegen welche Möglichkeiten man denn noch hat fande A sich an das Amtsgericht worauf auf Wunsch von A eine Betreuerin beauftragt wurde sich nur um wichtige Wege und finanzielle Angelegenheiten zu kümmern.
Nun kam nach gerade mal 4Monaten eine Rechnung von 1100Euro welche A bezahlen soll.
A äussert das man nie gesagt hätte das diese Betreuung(welche nur 1mal im Monat für eine halbe Stunde kam und Geld brachte)Geld kosten würde.Selbst ich war bis heute in der Annahme das die Betreuung eine ehrenamtliche sei.Was A aber verneinte und sich sicher ist das es eine FestAngestellte sei.
Meine Frage nun in wie weit ist das Vorhaben der Betreuung denn Rechtlich.Wie setzt sich denn diese Rechnung zusammen das man mal eben auf 1100Euro kommt für gerade mal 4Monate und nur einmal im Monat einen Hausbesuch von einer halben Stunde?
Ich bedanke mich bei euch im Vorraus
Und mich quälen noch allerhand anderer Fragen
ich empfinde es immer wieder als verhänglich, dass ein Betreuter im Vorfeld oft nicht über die Kosten aufgeklärt wird und dann nach dem ersten Abrechnungszeitraum aus allen Wolken fallen.
Trotzdem kann eine Betreuung nicht eingerichtet werden nach dem Motto: "Wenn`s kostenlos ist nehme ich eine Betreuung, wenn nicht brach ich keine". Entweder wird eine Betreuung benötigt oder nicht.
Zu Ihrer Frage:
Die Vergütung von Berufsbetreuern ist vom Gesetzgeber festgelegt im VBVG (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz), speziell in den § 4 + 5 werden Ihre Fragen beantwortet.
Grundsatz: wer vermögend ist muß die Vergütung selbst übernehmen, wer im Sinne der Sozialhilfe mittellos ist, werden die Kosten durch die Staatskasse übernommen.
Im geschilderten könnte folgender Fall vorliegen:
Betreute vermögend, in eigener Wohnung lebend, Betreuer mit Hochschulabschluss, erster Abrechnungszeitraum 3 Monate = 1122,- € (8,5 Stunden x 44,-€ Lohn x 3 Monate)
Bedenken Sie aber auch, dass Betreuer auch arbeiten, wenn Sie nicht beim Betreuten sind. So sind natürlich anfangs erhebliche Informationen einzuholen, Ämter und Banken und Ärzte sind zu informieren und mögliche Absprachen zu treffen, Anträge zu stellen usw.
Die Anzahl der abrechenbaren Stunden sinkt im Betreuungsverlauf.
Ich bedanke mich für die schnelle Antwort.
Es geht ja nicht darum das nur eine Betreuung von Nutzen ist wenn man sie umsonst bekommt.Das problem an der Sache ist nur das man A darüber nicht informiert hat das dies Geld kostet.
Aber ihre Angaben zur Berechnung könnten schon zu treffen.
Wobei sich bei mir noch die Frage stellt ab wann man denn Vermögend ist?Da muß es doch igrendeinen Satz geben!
Die Betreuung hat in den 4Monaten nur zwei Wege für A erledigt,ansonsten nur einmal im Monat A Geld daheim ausgehändigt.
Ich habe noch eine Frage zur Pflegestufe A hat Pflegestufe 2 könnte man da eine finanzielle Unterstützung bekommen?
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 18.02.06, 03:27 Titel:
Geld für Pflege gibt es eigentlich von der Pflegeversicherung, wie der Name schon sagt. Am besten mal bei der Krankenkasse anrufen, die sollte sich da auskennen.
Danke.Das ist mir auch klar die Frage war auf das Betreuungsgeld ganz oben besogen,ob die da vielleicht einen Teil von übernehmen ;)sorry falls ich mich unverständlich ausgedrückt habe.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.