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Person A und Person B (Bruder von A) sind beide einzel von der Großtante bevollmächtigt worden. Diese will und soll nach einem noch andauernden Krankenhausaufenthalt in ein Pflegeheim.
Die beiden Bevollmächtigten sind per Vollmacht von den Beschränkungen des §181 BGB ausgenommen.
Die Großtante besitzt ein Haus - folgende Frage: könnte nun Person A oder B ein Insichgeschäft tätigen und das Haus der Tante kaufen um im Todesfall die Erbschaftssteuer zu umgehen?
(Tante wollte das Haus vor einiger Zeit schenken, da sie aber 97 ist, ist nicht davon auszugehen, das sie noch 10 Jahre lebt)
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