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was kann ich tun?

 
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marin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 20.02.06, 09:50    Titel: was kann ich tun? Antworten mit Zitat

Folgender Sachverhalt.
A reicht 10-1999 die Scheidung von B ein und beauftragt Anwalt B zur Zahlung von Unterhalt für die gemeinsamen Kinder aufzufordern. 01-2000 tut sich immer noch nix. A tritt Anwalt auf die Füße- der verspricht nun endlich tätig zu werden aber leider tut sich bís 07-2000 nichts. A will Anwalt das Mandat entziehen- da wird er tätig.
B zahlt ab 08-2000 Unterhalt. Im Scheidungsverfahren 06-2001soll der noch ausstehende Unterhalt eingeklagt werden. Leider erfolglos- da Anwalt von A erst im Juli tätig wurde.
Jetzt nimmt sich A einen anderen Anwalt ,welcher den 1. Anwalt zum Schadensersatz auffordert. Der 1. Anwalt sagt : Ihr? Von mir nix. !!! Anwalt 2 reicht 2002 Klage ein- Anwalt 1 meldet sich daraufhin krank. Seit dem ruft A mtl. bei Anwalt 2 an und fragt nach Neuigkeiten. Ohne Erfolg. Anwalt 2 sagt er habe noch keine Neuigkeiten vom Gericht. Was kann A jetzt unternehmen um an noch ausstehenden Unterhalt zu kommen? Muß A selber zum Gericht ? Wer kann helfen?
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Holzschuher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 20.02.06, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Dein Text ist - zumindest für mich - etwas verwirrend.

Was möchtest Du genau, wenn Du schreibst, Du möchtest noch an den ausstehenden Unterhalt kommen? Meinst Du damit die Klage gegen B oder den 1. Anwalt?

Ich versuche es mal soweit ich es verstehe.

Dein 1. Anwalt fordert recht spät und erst auf Drohung den B auf, Kindesunterhalt zu zahlen. Erst mit dieser Aufforderung kann später rückwirkend bis zu dieser Aufforderung rückständiger Unterhalt für das Kind eingefordert werden.

Das mit der Scheidung und dem ausstehenden Unterhalt und das das nichts wurde, weil der Anwalt erst im Juli tätig wurde, verstehe ich nicht. Warum soll das zu spät gewesen sein. Unterhalt kann man jederzeit - einen Anspruch vorausgesetzt, jederzeit geltend machen?

Dann die Klage gegen 1. Anwalt. Geht es in dieser Klage um den Kindesunterhalt, rückwirkend, deswegen weil 1. Anwalt damals recht lange brauchte für die Zahlungsaufforderung, also für die Zeit Deines Auftrages an 1. Anwalt bis zur tatsächlichen ersten Zahlungsaufforderung?

Wenn dem so ist, hast Du doch über den 2. Anwalt bereits eine Klage laufen! Da mußt Du nicht selbst (nochmal) zu Gericht. Das Verfahren wird evtl. eine Verzögerung durch die Erkrankung des 1. Anwaltes erfahren haben, oder?

Sorry, falls ich was völlig missinterpretiert habe.

Gruß
Peter. H.
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marin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 21.02.06, 07:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Holzschuher,
Danke für Deine Antwort.

Es geht darum , dass Anwalt 2 im Jahr 2002- uns zwar im Januar- Klage eingereicht hat und Anwalt 1 sich damals krankgemeldet hat. Übrigens (das habe ich gestern vergessen zu erwähnen) war ich im Vorfeld bei Anwalt 1 und habe ihn zur Rede gestellt. Natürlich war ich mit einem Zeugen bei ihm. Da hat er zugegeben, dass es seine Schuld ist, dass er einen Fehler gemacht hat und es ihm leid tut.

Meine Frage war eigentlich nur: Was kann ich machen um in Erfahrung zu bringen ob Anwalt 1 immer noch krank ist. Ich wohne mittlerweile in einem anderen Bundesland und kann nicht eben mal so vorbeifahren um zu sehen ob Anwalt 1 wieder "genesen" ist.

Frage ich bei Anwalt 2 nach, höre ich immer nur: "Ich weiß nichts neues, wenn es etwas gibt melde ich mich." und das geht seit 4 !!! Jahren so.

Ich habe Angst, dass die Sache irgendwann verjährt. Und mal ganz abgesehen davon geht es da auch um ein paar nette kleine Euro die meinen Kindern und mir gut zu Gesicht stehen würden
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 21.02.06, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Marin,

Dein Anwalt soll einfach mal nachhaken bei Gericht, was der Stand der Dinge bzw. der Erkrankung ist.

Gruß
Peter H.
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