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Außerdem produzieren große Labels gerne Oldie-Sammlungen bevor die Lieder zu alt sind, um dafür noch ernsthaft Lizenzgebühren nehmen zu können, während preiswerte Labels Sammlungen oft erst dann rausbringen, wenn die Lizenzgebühren wegfallen oder zumindest auf ein niedriges Maß sinken. Das hängt auch von den Urheberrechten der jeweiligen Länder ab.
So da haben wir einen Auszug aus WIki..... ist da was Wahres dran und muss man immer bei jedem Lied schauen, ob man bezahlen bzw keine GEMA bezahlen muss?
Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Nichtsdestotrotz hat natürlich das Ensemble, das die Kleine Nachtmusik in neuerer Zeit auf
CD o.ä. gebracht hat, bzw. der Verlag des Tonträgers Rechte an _seinem_ Part der
Leistung, falls Sie ein Sample eben deren Tonträger verwenden wollen. Wenn diese
GEMA-Mitglied sind, dann auch wiederum gemapflichtig.
Lediglich wenn Sie - um beim Beispiel zu bleiben - Mozarts Kleine Nachtmusik selbst pfeifen
und das dann aufnehmen, steht Ihnen meines Wissens frei was sie damit tun.
Gruß
Rena
Zuletzt bearbeitet von Rena Hermann am 22.02.06, 00:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
Also muss man auf jeden Fall für Stücke, die man auch senden will.... zum Beispiel via Internet-Radio die ganz normale Pauschale an bei der GEMA.... wie sieht es mit der GVL aus, da muss der Künstler doch persönlich angemeldet sein oder ?
Wie gesagt - wenn Sie sie selbst pfeifen und der Komponist 70 Jahre tot ist, dann nicht.
Zu den konkreten Gema- bzw. GLV-Bestimmungen für Internetradio kenne ich mich nicht
aus. Da hilft Ihnen aber sicher die Gema direkt weiter -> www.gema.de
Generell:
Wenn der Künstler bzw. das Werk bei der Gema gemeldet ist, fallen Gebühren an.
Unabhängig davon muss für (zumindest bestimmte?) Verwendungszwecke der
Rechteinhaber unabhängig von diesen Gebühren sein Einverständnis (ggf. gegen Geld)
zur Verwendung geben.
Wo, wann, was und wieviel genau für Ihren konkreten Fall - da ist wie gesagt die GEMA
Ihr Ansprechpartner. Das läßt sich hier nicht pauschal beantworten.
Nicht zum GEMA-Repertoire gehören Musikwerke, deren Rechteinhaber nicht Mitglied der GEMA oder nicht Mitglied einer anderen Verwertungsgesellschaft im Ausland sind (das ist die Ausnahme). Das bedeutet, dass der Lizenznehmer die Rechte nicht über die GEMA einholen kann, er muss sich direkt an den Komponisten bzw. Berechtigten wenden.
Die GEMA vertritt ihre Mitglieder und nimmt die Interessen und Rechte an den Werkschöpfungen der Urheber und Rechteinhaber aus aller Welt in Deutschland wahr. Das Urheberrecht erlischt in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (traditionelle Werke). Sind mehrere Miturheber an einem Werk beteiligt, so erlischt der Anspruch 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Miturhebers. Genehmigte Bearbeitungen werden entsprechend weitere 70 Jahre nach dem Tod des Bearbeiter-Urhebers von der GEMA vertreten.
Da fiel mir dieser Artikel auf :/
Zitat:
Ist klassische Musik GEMA-frei?
Frei von Urheberrechten und damit frei zur Nutzung sind Werke in der Originalversion bei denen das Todesjahr des Komponisten über 70 Jahre zurück liegt. Ausgenommen davon sind geschützte Bearbeitungen von solchen Werken. Sind mehrere Miturheber an einem Werk beteiligt, so erlischt der Anspruch 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Miturhebers.
Hmmmm.... also 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers erst... da kann man ja lange warten.
Man kann es sogar von der CD ablesen:
Zitat:
Handelsübliche CDs mit dem Aufdruck "...Urheber- und Leistungsschutzrechte vorbehalten. Keine unerlaubte Vervielfältigung, öffentliche Vorführung und Sendung..." dürfen deshalb lediglich im privaten Bereich eingesetzt werden. Gemafreie Musik ist Musik, die von Komponisten angefertigt wurde, die nicht Mitglied der GEMA sind. Der Produzent gemafreier Musik meldet seine Musik nicht bei der GEMA an. Er bekommt kein Geld von der GEMA, wenn seine Kompositionen öffentlich gespielt werden. Ebenso kann die GEMA auch kein Geld vom Aufführenden gemafreier Musik verlangen. Fazit: Der Kostenfaktor Musik wird durch den direkten Erwerb gemafreier Musik kalkulierbar gemacht. Bei der Verwendung von gemafreier Musik entstehen keine Folgekosten mehr !
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