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GbR/Auflösung/Rechte+Pflichten...Hilfe...

 
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ulrichms
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Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 141
Wohnort: Schleswig-Holstein

BeitragVerfasst am: 21.02.06, 11:19    Titel: GbR/Auflösung/Rechte+Pflichten...Hilfe... Antworten mit Zitat

Hallo Forum,
ich bin mir meiner Sache zwar einigermaßen sicher, möchte aber noch einíge Experten-Meinungen lesen.... Da bin ich hier doch richtig, oder?
Angenommen, ich habe eine liebe Nachbarin Frau S, die folgendes Problem hat:
Sie war (ist) Teilhaberin einer GbR, zwei gleichberechtigte Partner. Es handelt sich dabei um das Betreiben eines Fitnesstudios. Frau S war die aktive Kraft im Studio, Herr A, der 2. Teilhaber, war mehr für die geschäftliche Seite zuständig.

Jetzt ist durch mehrere, zum großen Teil nicht selbsverschuldete Umstände, die Sache "den Bach runter" gegangen. D. h. Auflösung der GbR zum 30 .11.2005. Näturlich sind Verbindlichkeiten offen, hauptsächlich einige Monate Mietrückstand. Der Vermieter wäre bereit, den Mietvertrag um fast 2 Jahre früher zu kündigen, wenn ihm denn die rückständige Miete gezahlt würde. So haben Herr A und Frau S sich geeinigt. Die Summe, die als Ablöse eines Nachfolgers geflossen ist, sollte dafür verwendet werden. Jetzt der Knackpunkt: IST ABER NICHT PASSIERT..... Frau S hatte auch nie eine Bankvollmacht oder hat jemals Kontoauszüge gesehen. Der Anwalt schreibt, es sei ans Finanzamt gezahlt worden usw., was den Verbleib des Geldes dokumentieren soll, das ja nun NICHT an den Vermieter gezahtl wurde.

etzt ist Herr A zu einem Anwalt gegangen um sich rechtlich vertreten zu lassen, da der Vermieter seinerseits natürlich einen genommen hat. Nun weigert sich Frau S, die Prozessvollmacht zu unterschreiben, weil sie meint, sie hätte da nichts mehr "mit zu tun". Der Anwalt von Herrn A (oder besser: der GbR) dringt nun sehr scharf darauf, mit dem Hinweis, der Mietvertrag würde sonst nicht früher aufgelöst.

Meine Meinung:

der Anwalt hat völlig Recht und Frau S muss die Vollmacht unterschreiben. Es gibt keine andere Möglichkeit (außer einen anderen Anwalt, sie kennt aber gar keinen...). Richtig?

Fragen:
1.
Kann man für so etwas Prozesskostenhilfe beantragen und unter welcher Einkommenshöhe ca. wird so etwas gestattet?
2.
Kann Frau S, die nun seit mehreren Monaten ja selber kein Geld bekommne hat, noch eine große Kreditsumme aus der GbR an die Bank zu zahlen hat usw. eine Möglichkeit, die Zahlen der vergangen Zeit (zumindest seit es bergab ging) einzusehen? Ich würde ihr natürlich dabei helfen, sie selber würde nicht draus schlau Ich habe keine Ahnung von GbR's, aber sonst im Handelsrecht ganz gut zu Wege. Bloß eben mit so kleinen Firmen und ohne Rechtsbeistand........da brauche ich ein wenig Rat und ein paar Meinungen.

Wäre echt dankbar für Anregungen und so weiter...
Gruß
ulrichms
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PatB.
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Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beiträge: 162
Wohnort: Kölle a. Rh.

BeitragVerfasst am: 24.02.06, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
der Anwalt hat völlig Recht und Frau S muss die Vollmacht unterschreiben. Es gibt keine andere Möglichkeit (außer einen anderen Anwalt, sie kennt aber gar keinen...). Richtig?


was sagt denn der GbR-Vertrag über die Vertretungbefugnis nach aussen aus ?! müssen denn beide gesellschafter zustimmen ?! oder reicht nicht nur eine willenserklärung ?!

Zitat:
Kann man für so etwas Prozesskostenhilfe beantragen und unter welcher Einkommenshöhe ca. wird so etwas gestattet?


schau mal in die §§ 114-127 ZPO

Zitat:
Kann Frau S, die nun seit mehreren Monaten ja selber kein Geld bekommne hat, noch eine große Kreditsumme aus der GbR an die Bank zu zahlen hat usw. eine Möglichkeit, die Zahlen der vergangen Zeit (zumindest seit es bergab ging) einzusehen?


hierzu empfehle ich mal § 716 BGB ... da die S wohl nicht geschäftsführerin war, könnte der einschlägig sein


I
Zitat:
ch habe keine Ahnung von GbR's, aber sonst im Handelsrecht ganz gut zu Wege.


ich will dich nicht persönlich angreifen ... aber ich zitier mal nen Uni-Prof: "das BGB ist das Mutterland und das HGB die Kolonie, wer die Kolonie beherrschen will, muss zuerst das Mutterland beherrschen" ... demnach frage ich mich wie du was über oHG und KG wissen kannst, die eindeutig zum handelsrecht gehören, wenn du nicht die vorschriften über die GbR kennst, auf denen die oHG und KG aufbauen.


eigentlich kann man nur einen Rat geben ... nen Rechtsanwalt aufsuchen ... stehen ja genug in den gelben Seiten.
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ulrichms
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Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 141
Wohnort: Schleswig-Holstein

BeitragVerfasst am: 27.02.06, 10:53    Titel: Danke für Deine Antwort Antworten mit Zitat

Du greifst mich auch nicht an. Es geht ja immer nur darum: Wo man sich auskennt und was man tagtäglich macht, da weiß man bescheid. Wenn ein lieber Mensch dann nach Hilfe fragt, will man ihn einfach nur nicht auf die falsche Fährte schicken. Mittlerweile war ich mit ihr beim Rechtspfleger, Beratungshilfe wurde gestattet.

Ich weiß nicht was in diesem Vertrag vereinbart war, aber er ist nicht mehr vorhanden. Und die liebe Dame hat keine Ahnung was da drin stand. Das ist es ja.

Ich selbst bin lediglich Buchhalterin für mehrere kleine GmbH und eine Einzelfirma, da weiß ich was die dürfen und was nicht. Und ich habe alle Verträge usw. Dieses sollte lediglich eine kleine Hilfe darstellen, welcher Schritt der nächste ist....

Trotzdem danke
ulrichms
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