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Ich halte ja nicht die Einschränkung meiner Grundrechte durch Geschwindigkeitsbgrenzungen selbst für unzulässig, sondern nur die GENERELLE Kontrolle dieser.
Es ist ja auch in anderen Bereichen so, dass die Polizei erst zu ermitteln beginnt aufgrund eines Anfangsverdachtes oder einer Anzeige.
Hier wird praktisch ermittelt zum Zwecke mir bzw. ALLEN Verkehrteilnehmern eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit nachzuweisen ohne dass es begründete Verdachtsmomente gibt.
Die Polizei darf ja auch nicht óhne weiteres meine Wohnung oder Telefonate abhören.
Auch wenn dieser VErgleich sicherlich etwas hinkt.
Meine Laienmeinung dazu ist, dass der begruendete Anfangsverdacht ein auf Erfahrung und damit statistischen Werten begruendete Einschaetzung der Situation ist.
Leute die um ein Haus herumschliechen und testen ob Tueren und Fenster offen sind, koennen guten Gewissens verdaechtigt werden einen Einbruch begehen zu wollen, weil man aus Erfahrung weis, dass ein erheblicher Anteil solcher Leute das auch vorhat.
Leute, die in entsprechenden Gegenden stundenlang nahe an Fluessen oder Gebueschen herumstehen, ihre Umgebung genau beobachten, immer wieder so nahe auf "Bekannte" zugehen, dass man nicht sehen kann, ob etwas ausgetauscht wird, machen sich des Drogenhandels verdaechtigt, weil es eine Erfahrung ist, dass ein erheblicher Anteil der Leute, die sich so verhaelt, tatsaelich mit Drogen handelt.
Leute, die ein Auto fahren, machen sich des zu schnell Fahrens verdaechtig, weil es eine Erfahrung ist, dass ein erheblicher Anteil der Autofahrer zu schnell faehrt.
Wenn ein erheblicher Anteil der Spaziergaenger mit grossen Hunden auf ihren Spaziergaengen Raubueberfaelle verueben wuerde, waere das Spazierengehen mit einem grossen Hund bereits ein ausreichendes Verdachtsmoment, um eine Beobachtung durchzufuehren und Ermittlungen gegen den Spaziergaenger einzuleiten, falls in der Gegend wo er Spazieren geht mehrere Raubueberfaelle stattgefunden haben.
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