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Fälligkeit von Erschließungsbeiträgen

 
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htreichel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 23.03.06, 08:23    Titel: Fälligkeit von Erschließungsbeiträgen Antworten mit Zitat

Eine Gemeinde hat gem. eines mit einem Immobilienhai geschlossenen Erschließungsvertrag Vorauszahlungen auf die noch zu erhebenen Erschließungsbeiträge kassiert. Diese Vorauszahlungen wurden von den zukünftigen Häuslebauern geleistet und über die Immobilienfirma an die Gemeinde weitergeleitet.

Nach mehr als 7 Jahren verschickt nun die Gemeinde die Beitragsbescheide an die Häuslebauer, die nunmehr Eigentümer der erschlossenen Grundstücke sind. Es stellt sich nun heraus, dass die geleisteten Vorauszahlungen die gem. Satzung zu erhebenen Beitäge teilweise beträchtlich übersteigen, die Gemeinde also die Überzahlung zurückerstatten muß.

Frage: Ab wann gilt die Beitragszahlung als fällig? Ab rechtsgültigen Beitragsbescheid, ab Beginn der Erschließungsarbeiten,....? Ist die Gemeinde verpflichtet, Zinsen für den Zeitraum zwischen der Vorauszahlung und der Fälligkeit zu zahlen? Wenn ja, gilt dies für den gesamten Betrag oder nur für den überschüssigen Teil der Vorauszahlungen?

MfG
h.t.
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Erich Bauer
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 624
Wohnort: Darmstadt

BeitragVerfasst am: 23.03.06, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Fälligkeit siehe § 135 Abs. 1 des Baugesetzbuches.

Zinsen gibt es nur, wenn ein Gesetz dies ausdrücklich vorsieht. Eine solche Regelung gibt es für die Vorausleistungen nicht.
_________________
Erich Bauer
http://www.rechtsbeistand-bauer.de/
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