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Verfasst am: 16.02.06, 19:39 Titel: GbR - wie geht das mit der Trennung?
Hallo,
wie ist das denn, wenn zwei Parteien eine GbR gründen.
Nach 6 Monaten stellt sich heraus, das es aus persönlichen Gründen nicht funktioniert. Der Vertrag läuft aber noch ca. 1 Jahr.
Kann man sich "gütlich" einigen?
Was sieht der Gesetzgeber vor, in welchem Maße ist derjenige auszuzahlen, der die Firma verlässt?
... und noch so eine Frage am Rande - gesetzt den Fall, der eine Gesellschafter lässt den anderen nicht mehr in die Firma - ist das statthaft? Kann man sich da evtl. Zutritt mit Hilfe der Polizei, ect. verschaffen? Denn im Normalfall sind ja alle wichtigen Unterlagen in der Firma ...
Hoffe, ich habe mich verständlich genug ausgedrückt.
Wenn eine Kündigungsfrist vereinbart wurde, ist diese einzuhalten. Dies gilt nicht, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Kündigt einer der Gesellschafter, wird die GbR aufgelöst und vorhandenes Vermögen wird aufgeteilt.
Beide Partner sind grundsätzlich gleichberechtigt und führen gemeinschaftlich die Geschäfte. Es kann nicht sein, dass einer der Partner die Geschäftsräume nicht betreten darf.
[quote="Rembrandt"]Wenn eine Kündigungsfrist vereinbart wurde, ist diese einzuhalten. Dies gilt nicht, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
[quote]
Danke für die schnelle Antwort.
Was ist denn ein wichtiger Grund?
Bei oben beschriebenen Fall gibt es eigentlich keinen Grund - wobei Partei 1 .. Partei 2 "Faulheit" vorwirft. Was erstmal zu beweisen wäre - Partei 2 würde freiwillig gehen ... allerdings nur gegen Zahlung einer bestimmten Summe.
Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn einem der Gesellschafter(oder beiden) eine weitere Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Interessen beider Gesellschafter der GbR nicht mehr zugemutet werden kann. Das kann immer nur im konkreten Einzelfall beurteilt werden. Ein wichtiger Grund wird wohl z.B. dann gegeben sein, wenn die Gesellschafter sich kein Vertrauen mehr entgegenbringen, so daß der gemeinschaftliche Zweck, zu welchem die GbR gegründet wurde, nicht mehr erreichbar ist.
biggi_010 hat folgendes geschrieben::
Bei oben beschriebenen Fall gibt es eigentlich keinen Grund - wobei Partei 1 .. Partei 2 "Faulheit" vorwirft. Was erstmal zu beweisen wäre - Partei 2 würde freiwillig gehen ... allerdings nur gegen Zahlung einer bestimmten Summe.
Wie hoch die Abfindung bei Kündigung eines Gesellschafters ist, sollte im Gesellschaftsvertrag vereinbart worden sein. Wenn nicht, kommt es darauf an, nach welchem Verhältnis Gewinne verteilt und Verluste getragen worden sind. Bei zwei Gesellschaftern wird man annehmen, daß jedem die Hälfte des Gewinns und des Verlusts zugewiesen werden sollen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Aufteilung vereinbart wurde. Der ausscheidende Gesellschafter würde dann die Hälfte der Differenz zwischen den Aktiven und Passiven der GbR als Abfindung erhalten.
Möchte ja dazu mal wissen - wie sieht es denn aus wenn Partei 2 darauf hin an zwei Folgetagen die Konten der GBR leer räumt, die GBR damit nicht mehr Zahlungsfähig ist - alle ihre Arbeiten der letzten Monate vernichtet.
Denn wenn man sich schon Hilfe holt, sollte man auch alle Fakten auf den Tisch legen - sonst kann ken rechter Rat gegeben werden.
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