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Unfallversicherung verweigert Zahlung -Spätfolgen-

 
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Lucienne
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.02.2006
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 23.02.06, 13:09    Titel: Unfallversicherung verweigert Zahlung -Spätfolgen- Antworten mit Zitat

Hallo,

wer weis Rat ???

D. hatte Okt. 2003 Autounfall damalige Diagnose Prellungen Platzwunde usw.

Unfall wurde der privaten Unfallversicherung gemeldet, die haben auch Krankenhaustagegeld gezahlt. Im Jahr 2005 hatte D. zunehmend Probleme im rechten Handgelenk woraufhin festgestellt wurde - alter Bruch des Kahnbeins der nicht richtig verheilt war. Es folgte OP u.s.w. Arbeitunfähig bis voraussichtlich mitte diesen Jahres. Da nach Unfall 2003 nur die linke Hand geröngt wurde, verweigert die Versicherung nun die Zahlung da nicht bewiesen sei, dass der Bruch beim Unfall entstanden ist.
Nachdem der UV ein Ausdruck der gesetzlichen Krankenkasse zugesand wurde,
woraus ersichtlich ist, dass keine sonstige Behandlungen erfolgt sind kam jetzt Schreiben mit folgendem Inhalt:
Nach nochmaliger Prüfung haben wir festgestellt, dass es hier leider an fristgerechter ärztlicher Invaliditätsfeststellung fehlt, nehmen die Bearbeitung aber auf freiwilliger Basis ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung auf.
In dem ersten Arztbrief an die UV stand aber schon drin, 100% Inalidität bis auf weiteres. Es steht bis heute nicht fest, wieviel Invalidität bleiben wird. Wie soll man sich in so einem Fall verhalten????
Bin für jeden Rat dankbar.
Gruss Christina
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 23.02.06, 13:21    Titel: Re: Unfallversicherung verweigert Zahlung -Spätfolgen- Antworten mit Zitat

[quote="Lucienne"]

Nach nochmaliger Prüfung haben wir festgestellt, dass es hier leider an fristgerechter ärztlicher Invaliditätsfeststellung fehlt, nehmen die Bearbeitung aber auf freiwilliger Basis ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung auf.
Zitat:


Genau da scheint der Hase im Pfeffer zu liegen.

Nach den gewöhnlich verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung ist eine Invaliditätsleistung nur dann versichert, wenn sie innerhalb eines Jahres nach dem Unfalltag auftritt und innerhalb von weiteren drei Monaten (gelegentlich auch 6 Monaten) ärztlich festegestellt und beim Versicherer angezeigt wird.

Daran könnte es hier scheitern: Unfall Oktober 2003, dann müsste der Dauerschaden (= Invalidität) spätestens im Oktober 2004 eingetreten sein und spätestens januar 2005 angezeigt worden sein.

Der Versicherer war immerhin so großzügig, nicht mit Verweis auf die vertraglichen Vereinbarungen gleich abzulehnen, sondern freiwillig nochmal zu prüfen. Was dabei rauskommen wird, weiß man nicht, aber es ist schon ein großes Entgegenkommen des Versicherers.

_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 23.02.06, 13:29    Titel: Re: Unfallversicherung verweigert Zahlung -Spätfolgen- Antworten mit Zitat

Uups, da war irgendwas kaputtgegangen beim Zitieren und Enfügen:

Also nochmal:

Lucienne hat folgendes geschrieben::


Der Versicherer hat geschrieben:

"Nach nochmaliger Prüfung haben wir festgestellt, dass es hier leider an fristgerechter ärztlicher Invaliditätsfeststellung fehlt, nehmen die Bearbeitung aber auf freiwilliger Basis ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung auf"..


Genau da scheint der Hase im Pfeffer zu liegen.

Nach den gewöhnlich verwendeten Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung ist eine Invaliditätsleistung nur dann versichert, wenn sie innerhalb eines Jahres nach dem Unfalltag auftritt und innerhalb von weiteren drei Monaten (gelegentlich auch 6 Monaten) ärztlich festegestellt und beim Versicherer angezeigt wird.

Daran könnte es hier scheitern: Unfall Oktober 2003, dann müsste der Dauerschaden (= Invalidität) spätestens im Oktober 2004 eingetreten sein und spätestens januar 2005 angezeigt worden sein.

Der Versicherer war immerhin so großzügig, nicht mit Verweis auf die vertraglichen Vereinbarungen gleich abzulehnen, sondern freiwillig nochmal zu prüfen. Was dabei rauskommen wird, weiß man nicht, aber es ist schon ein großes Entgegenkommen des Versicherers.
_________________
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Lucienne
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.02.2006
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 23.02.06, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Nachricht

Spätfolgen müssen bei diesem Vertrag innerhalb von 2 Jahren gemeldet sein.
Wurden also fristgerecht gemeldet. Nur die tatsächlich zurückbleibende Invalidität steht ja immer noch nicht fest. Dies kann ja erst nach Abschluss der Behandlung festgelegt werden. Zur Zeit laut Gutachten 90% bis vorraussichtlich mitte diesen Jahres. Dann soll noch mal ein CT gemacht werden und entschieden werden ob nochmalige OP erforderlich ist.

Gruss Christina
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