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Hallo, ich glaub ich bin in diesem Forum richtiger (als Verbraucherrecht)
angenommen -
eine Gesellschaft bietet einen Gratisurlaub (Unterkunft) in einem Hotel in Kalabrien an. Reise wird gebucht.
Einige Tage vor geplantem Reisebeginn ruft ein Mitarbeiter der Firma an und fragt, ob Reise angetreten wird. Der Angerufene antwortet, dass er die Reise nicht antreten kann.
Daraufhin erhält der Daheimgebliebene eine Rechnung über Stornokosten 80 Euro (die auch in den AGBs der Gesellschaft abgedruckt sind)
Frage:
Kann sich der Daheimgebliebene wehren?
Reise wurde kostenlos angeboten, weil sich m.E. der Anbieter einen Verkauf von Zusatzleistungen versprach. - Oder das Abzocken von Stornogebühren bei nichtantritt der Reise...
Was soll der Daheimgebliebene tun - kostenloses Reiseangebot, das letztendlich zu Stornokosten führt...
Daraufhin erhält der Daheimgebliebene eine Rechnung über Stornokosten 80 Euro (die auch in den AGBs der Gesellschaft abgedruckt sind)
Unter der Annahme, dass dieser Gratisurlaub "gebucht" wurde, also ein Reisevertrag zustande gekommen ist, bei dem die AGB bekannt waren, dann ist die Forderung bei einem Rücktritt zu Recht.
Ein Reisevertrag bedeutet ja nicht, dass die Reise bezahlt oder nicht bezahlt werden muss. Sie ist die Vereinbarung zwischen Reisendem und Anbieter über die zu erbringenden Leistungen. Leistung kann sein: Transport, Hotel, aber auch Bezahlung oder Gratisreisen...
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