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Wir hatten gerade in einer Schulung folgende Frage:
Ein Kunde kauft ein Produkt z.B. eine Telefonanlage in einem Haus mit 3 Stockwerken. Durch Bauverzug (Kundenseitig) kann das Stockwerk 3 nicht rechtzeitig fertiggestellt werden. Der Lieferant kann die Telefonanlage aber trotz Bauverzug fristgerecht liefern und die Installation für die Stockwerke 1 und 2 fertigstellen. Der Kunde beginnt mit der Nutzung bevor die Anlage vollständig fertiggestellt wurde. Eine Abnahmeprotokoll / Protokoll für Gefahrenübergang wurde nicht erstellt. Der Nutzung durch den Kunden für die betriebsbereiten Anlagenteilen wurde vom Lieferanten zugestimmt.
Fragen:
a) Kann der Lieferant die bereits geleisteten Teile an den Kunden verrechnen (Umsatz) obwohl im ursprünglichen Vertrag keine Teilzahlungen vereinbart wurden?
b) Oder müßte der Lieferant eine Anzahlungsverrechnung stellen?
c) Beginnt die Gewährleistung bereits mit der Nutzung durch den Kunden oder erst mit der formellen Endabnahme?
d) Wer trägt das Risiko der Verschlechterung der Ware (oder auch Diebstahl) in den vom Kunden bereits genutzten Räumlichkeiten?
Ich hoffe, dass ich heute nachmittag in der Schulung noch die Antwort bekomme, würde mich aber trotzdem über eine rege Diskussion freuen.
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